muss partnerin bei hartz iv ersparnisse offenlegen?


03.05.2021, 18:44

bitte lasst die polemik außen vor und bleibt sachlich. ich bin kein fauler sack, der sich gerne von seiner freundin aushalten lässt. ich bin mich fleißig am bewerben! in einem monat bekommt es kaum einer hin, sofort n job zu bekommen.

4 Antworten

(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.

So steht es in SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 2.

Das Einkommen jedes Partners wird, bevor es berücksichtigt wird, bereinigt um die hier genannten § 11b Absetzbeträge.

Das Vermögen jedes Partners wird, bevor es berücksichtigt wird, bereinigt um die hier in SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen genannten

  • nicht zu berücksichtigenden Beträge laut Absatz 3, und der Rest um die
  • abzusetzenden Beträge in Absatz 2.

Wer mehr hat, gilt derzeit nicht als bedürftig. Wer höhere Absetz-Beträge befürwortet, möge dies seinem Bundestags-Abgeordneten nahelegen - oder seinen Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September 2021.

Er kann natürlich auch das Bundesverfassungsgericht befragen, aber hat das nicht schon darüber entschieden?

Gruß aus Berlin, Gerd


Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 23:42

Danke für deine sachliche antwort.

was hat es denn mit diesem urteil auf sich?

https://www.google.de/amp/s/www.gegen-hartz.de/urteile/hartziv-urteil-keine-auskunftspflicht-a-jobcenter159357%3famp

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GerdausBerlin  04.05.2021, 02:06
@Fragender700

SGB I Dritter Titel Mitwirkung des Leistungsberechtigten schreibt in § 60 Angabe von Tatsachen:

"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen [...]

(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden."

Hinzu kommt Absatz 4 § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter SGB II für den Partner des Antragstellers auf ALG II.

Und das Gericht urteilte anders, als in diversen Presseverlautbarungen zu lesen ist, nämlich so:

"[...] das Vorliegen einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II [...] ist nach Aktenlage jedoch streitig."

Außerdem bemängelte das Gericht das Fehlen einer "rechtsfehlerfreien Aufforderung zur Erteilung der Auskunft."

Drittens greift für den Partner nur Absatz 1 Nr. 1 § 60 SGB I mit seinem Verlangen nach Auskunft, nicht aber Nr. 2 mit seinem Verlangen nach Belegen, und auch nicht Absatz 2 mit seinem Verlangen nach ausgefüllten Vordrucken:

"In der Rechtsprechung des BSG (siehe nur BSG, Urteil vom 24.02.2011, a. a. O.) ist geklärt, dass der Leistungsträger von einem Partner, der selbst keine Leistungen beantragt, nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur die Erteilung von Auskünften, nicht aber die Vorlage von Belegen verlangen kann." (Bitte weiterlesen!)

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ihr seit eine bedarfsgemeinschaft. somit wird selbstverständlich auf ihr erspartes geschaut und auf das einkommen von 1800 euro. wenn sie erspartes über dem freibetrag hat (150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuelle anschaffungen) dann muss dies erst aufgebraucht werden bis zum freibetrag.

alg2 bekommst du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. es wird also zeit das du in die gänge kommst und dich endlich wieder in arbeit begiebst. du bist deiner freundin und dem kind demnächst zum unterhalt verpflichtet. wie wirst du das leisten? oder soll deine freundin dich weiter aushalten?

das einkommen deiner freundin ist sehr hoch. die wahrscheinlichkeit für leistungen nach alg2 für dich sind sehr gering


Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 18:35

ich will ja arbeiten gehen, was soll das? ich sitz hier nicht rum und schaukel mir die eier und lass mich aushalten. so hab ich mir das sicherlich nicht gewünscht und schön ist das für mich auch nicht.

in nem monat n neuen job finden ist auch nicht einfach mal erledigt.

ich stehe dem arbeitsmarkt zur verfügung.

kannst du mir n link schicken, wo das mit den ersparnissen steht?

ich muss keinen extra unterhalt für das kind zahlen. wir wohnen zusammen.

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 18:46
@wushelse

bitte lies richtig. ich hab alg 1 bezogen. hab ne weiterbildung übers amt gemacht (die ging auch nicht sofort los und dauerte 6 monate) und danach auch wieder was gefunden.

ich find es unverschämt, dass ich hier so angegriffen werde und nicht auf die frage eingegangen wird

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wushelse  03.05.2021, 18:50
@Fragender700

du wirst nicht angegriffen. ich finde deinesgleichen nur abstoßend, die meinen das der staat sie ständig aushalten muss, obwohl sie genügend einkommen in der familie haben. also kümmer dich um arbeit. wie gesagt, es dauert keine 3 tage und du hast einen job. eventuell sogar mehrere, wenn du dir mühe geben würdest.

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 18:54
@wushelse

du greifst mich total an und sagst ich sei faul und würde mir keine mühe geben. ich hab in dem monat jetzt schon 30 bewerbungen verschickt. kann mich auch schlecht auf jobs bewerben, wenn ich dafür keine qualifikation habe.

was soll das mit dem ständig? ich hab fast mein ganzes leben lang gearbeitet und jetzt halt mal pech gehabt. vorher noch nie leistungen bezogen.

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wushelse  03.05.2021, 18:57
@Fragender700

30 bewerbungen in einem monat?`wow du verausgabst dich ja richtig mit einer bewerbung pro tag. die verschicken normale menschen an einem nachmittag. du musst dich auf alles bewerben, egal ob es deiner quali entspricht oder schlechter ist deiner meinung. du giltst ja bereits als ungelernter beim jobcenter, nachdem du 1,5 jahre garnix gemacht hast.

wow du hast dein ganzes leben lang gearbeitet - ja das tun alle anderen auch, die ruhen sich nur keine 1,5 jahre erstmal aus auf staatskosten. aber auch egal. komm in die gänge und such dir endlich arbeit. dich greift keiner an, es sind nur fakts

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 19:05
@wushelse

bitte komm mal in der realität an. ich brauch doch keine bewerbung auf n manager posten im büro schreiben, wenn ich koch bin. köche werden aktuell ja auch händeringend gesucht...

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wushelse  03.05.2021, 19:08
@Fragender700

nö du kannst bewerbungen in alle richtungen schreiben: auf den bau, im supermarkt pakete schleppen, bei diversen versendern zum paket stappeln oder austragen, gartencenter suchen regalstapler etc. gibt jobs wie sand am meer.

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 19:12
@wushelse

das habe ich auch getan und warte auf antwort. es gibt halt auch nicht so viele vollzeitstellen. oft wird da nur was für 450 € gesucht.

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wushelse  04.05.2021, 07:39
@Fragender700

es gibt genügend vollzeitstellen. du musst halt einfach mal bewerbungen raus schicken.

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Wahrscheinlich werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Damit müsst ihr darlegen dass ihr beide euch nur über Arbeitslosengeld II finanzieren könntet.

Wenn Vermögen über das schutzvermögen für euch beide in der BG vorhanden ist, wird es kein oder nur anteilig arbeitslosengeld II geben


Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 18:28

sie bekommt ja elterngeld statt ihres gehaltes und will ja selbst auch kein geld vom amt. da wir ja wirklich ne bg sind, frag ich mich halt, ob sie auch ihre ersparnisse für mich "opfern" müsste. fände das schon ziemlich heftig.

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wushelse  03.05.2021, 18:32
@Fragender700

ihr seit eine bedarfsgemeinschaft und werdet als solche gemeinschaftlich für den bedarf gerechnet. das einkommen wird ebenfalls wie auch vermögen auf alle gemeinschaftlich verteilt. bleibt vom elterngeld kein bedarf nix übrig oder ist das vermögen zu hoch, gibts kein alg2 und sie muss dich weiter durchziehen oder tritt dir endlich in den hintern.

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Rheinflip  03.05.2021, 18:33
@Fragender700

Ihr müsst den Antrag nicht stellen, dann musst du aber irgendwoher dein lebensunterhalt und deine Krankenversicherung bekommen

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 18:39
@Rheinflip

aktuell hab ich den auch nicht gestellt. ich will ja arbeiten und auch nix, was mir nicht zu steht. ich frag ja für den fall der fälle. bin ja "erst" seit nem monat wieder auf der suche.

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 18:42
@wushelse

vom elterngeld bleibt durch miete, versicherungen etc. nix übrig. sie müsste ja dann alles alleine stemmen.

mir geht es um ihre ersparnisse, wie hoch die sein dürfen und ob sie die offenlegen muss. nicht ihr girokonto, sondern "sparbuch"

ich will ja arbeiten und auch nix, was mir nicht zu steht. ich frag ja für den fall der fälle. bin ja "erst" seit nem monat wieder auf der suche. hab mir das auch anders vorgestellt und find das auch nicht grad toll

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wushelse  03.05.2021, 18:43
@Fragender700

alles was vermögen ist: sparbuch, girokonto, anlagen, lebensversicherungen etc ergibt einen freibetrag von 150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuelle anschaffungen. kommt sie darüber, wird das erst ausgegeben werden müssen.

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Rheinflip  03.05.2021, 18:51
@Fragender700

Ihr müsst euer schonvermögen genau prüfen.

Google mal die Höhe die ist unterschiedlich je nach Alter

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wushelse  03.05.2021, 18:59
@Rheinflip

sorry für blondies: sie darf ein schonvermögen von 5100 euro haben zzgl. 750 euro für evnetuelle anschaffungen und ihr dürft ein auto haben, dass den wert von 7500 euro nicht übersteigt. besser?

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 19:10
@Rheinflip

was ich da halt nicht rauslese ist ihre situation. sie würde ja den antrag gar nicht stellen, sondern ich. wieso wird sie als antragsstelle gehandelt? sie möchte ja kein geld vom staat.

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Rheinflip  03.05.2021, 19:12
@Fragender700

Mit mir musst du das nicht diskutieren, ich habe diese Gesetze nicht gemacht.

Es soll verhindert werden, dass der Reiche seinen Armen Partner auf Kosten der Allgemeinheit durch füttert.

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Fragender700 
Fragesteller
 03.05.2021, 19:14
@Rheinflip

ich mein, dass ich das in dem text nicht finde, den du geschickt hast. ich suche nach nem satz wie "für den partner gilt:"

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Rheinflip  03.05.2021, 19:17
@Fragender700

Der Gesetzgeber kennt nur bedarfsgemeinschaften aus ein oder mehreren Personen.

Ihr seid zu zweit oder dritt, eure Vermögen werden und zusammen geprüft

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und das zumindest am telefon bestätigt wurde

Telefonische Aussagen sind grundsätzlich wertlos.

Wenn Du Deine Bewerbungen genauso schreibst, wie den Fragetext hier, dann gute Nacht. Orthographie und vernünftige Ausdrucksweise sind nicht Deins, oder?

Natürlich muß die Partnerin bei einem ALG 2 - Antrag ihr Vermögen offenlegen.

Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft 'veranlagt' - es zählt Euer gesamtes Einkommen/Vermögen.