Wieviel Urlaubsanspruch habe ich? Alle Kollegen bekommen mehr Urlaub!

12 Antworten

Die bisherigen Antworten sind falsch, in denen behauptet wird, der Urlaubsanspruch könne völlig unterschiedlich gewährt werden, solange der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eingehalten wird.

Auch für den Urlaubsanspruch gilt, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen - also z.B. über den gesetzlichen Anspruch hinaus gewährten Urlaub (wie z.B. auch das Weihnachts- oder Urlaubsgeld) - allen Arbeitnehmern des Betriebs gewähren muss.

Er darf einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nur dann davon ausschließen, wenn es dafür sachlich nachvollziehbare Gründe gibt.

Die Behauptung jedenfalls, wie sie in manchen Antworten hier aufgestellt wird, zusätzlicher Urlaub sei reine Verhandlungssache und könne vom Arbeitgeber sozusagen beliebig gewährt oder verweigert werden, ist falsch!

In Deinem Fall müsste Dein Arbeitgeber also z.B. darlegen können, dass der Mehrurlaub der Kollegen (und Azubis, sofern er bei ihnen nicht gesetzlich bedingt ist) in Werkstatt und Lager durch die Schwere der körperlichen Arbeit gerechtfertigt ist.

Nein, die 25 Tage sind rechtens und da wirst du auch nichts dagegen machen können. Es ist halt nie gut fürs Arbeitsklima, wenn der Chef einigen mehr Ferien gewährt und anderen weniger, aber verboten ist das nicht. Denkst du nicht, dass die evt. eine Woche mehr haben, weil ihre Arbeit körperlich um einiges strenger ist? Büro und Lager / Werkstatt sind zwei komplett unterschiedliche Dinge, die man nicht miteinander vergleichen kann.


Familiengerd  07.01.2015, 11:21
Es ist halt nie gut fürs Arbeitsklima, wenn der Chef einigen mehr Ferien gewährt und anderen weniger, aber verboten ist das nicht.

Doch, es ist nach allgemeiner Rechtsprechung verboten!

Beim Urlaubsanspruch darf der Arbeitgeber nicht "nach Belieben" zusätzlichen Urlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewähren, wenn es dafür nicht nachvollziehbare sachliche Gründe gibt!!

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KleinToastchen  07.01.2015, 12:07
@Familiengerd

Und wer sagt, dass es dafür keine nachvollziehbaren und sachlichen Gründe gibt? Das können wir sowieso nicht beurteilen. Und kannst du mir sagen, wo ich den Paragraphen finde, der besagt, dass pro Firma alle die gleichen Anzahl Urlaubstage erhalten müssen? Nur so rein interessenshalber, man lernt ja gern dazu..

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Familiengerd  07.01.2015, 13:10
@KleinToastchen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist hier anzuwenden:

Er verbietet es im Allgemeinen zwar nicht, dass der Arbeitgeber einen einzelnen Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern bevorzugt, er verbietet es aber, dass ein einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt wird, ohne dass es dafür eine sachlich nachvollziehbare Begründung gibt.

Wenn also alle Arbeitnehmer 30 Urlaubstage erhalten, darf der Arbeitgeber einem einzelnen vergleichbaren Arbeitnehmer nicht nur 25 Urlaubstage gewähren.

Ob im konkreten Fragefall die Tatsache, dass es sich bei der "benachteiligten" Arbeitnehmerin um eine Bürokraft handelt, die bevorzugten Arbeitnehmer dagegen in Werkstatt und Lager arbeiten, eine solche Begründung abgeben könnte, mag dahin gestellt bleiben und kann ich nicht beurteilen.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hat übrigens nichts zu tun mit dem "All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz AGG".

Siehe dazu z.B. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html

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lt. Bundesurlaubsgesetz stehen dir mindestens 24 Tage Urlaub zu. Aber wenn die Anderen 30 Tage haben, würde ich mal nachfragen, warum du nur 25 hast. Vllt. erhöht sich der Urlaub mit der Betriebszugehörigkeit? Evtl. gibt es auch eine Betriebsvereinbarung, wo das drinsteht?

zum einen ist der urlaub grundsätzlich von der position abhängig - und das büro muss so viel wie möglich besetzt sein. da du allerdings den mindestanspruch erfüllst, hast du kein recht darauf, ebenfalls 30 zu erhalten. die menge kann aber davon abhängig sein, wie lange du im unternehmen bist - einfach mal fragen. ich bin abteilungsleiter und habe auch 6 tage mehr als meine mitarbeiter, so ist das eben.

Das wird manchmal auch abhängig von der Wochenarbeitszeit geregelt. Wer eine 40 Stunden Woche hat bekommt unter Umständen mehr Urlaub als jemand mit einer 35 Stunden Woche. Solange es sich im gesetzlichen Rahmen bewegt ist das Ermessungssache der Geschäftsführung.


Familiengerd  07.01.2015, 10:46

Mit der Anzahl der Wochenarbeitsstunden hat der Urlaubsanspruch überhaupt nichts zu tun, sondern alleine etwas mit der Anzahl der Wochenarbeitstage!

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Familiengerd  07.01.2015, 11:23
Solange es sich im gesetzlichen Rahmen bewegt ist das Ermessungssache der Geschäftsführung.

Das ist falsch!

Urlaubsgewährung über den gesetzlichen Urlaub hinaus ist nicht in das "Ermessen" des Arbeitgebers gestellt; unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern in dieser Frage ist nur dann erlaubt, wenn es dafür nachvollziehbare sachliche Begründungen gibt!

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