Wieviel PS ungedrosselt auf 48PS drosseln Motorrad?
Hallo ich habe mein Motorradführerschein 2015 mit 21 Jahren gemacht. Darf also 48 PS fahren.
Meine Frage, wieviel PS darf die Maschine offen haben, die ich dann auf 48 PS drosseln lasse?
Nach Punkt 6a. dürfte ich doch im Inland jegliche PS auf 48 PS drosseln?
3 Antworten
wann hast du denn den Führerschein a2 gemacht?
Weil der letzte Absatz, beiezht sich auf die Führerscheininhaber aus dem ersten absatz.
Mit dem Führerscheindatum darfst du auch Motorräder fahren, die mehr als 95 PS vor der Drosselung haben. ABER: Nur in Deutschland und Österreich. Im restlichen EU-Ausland wird der nicht anerkannt.
Wenn der Führerschein schon 2015 gemacht wurde, kannst du ja schon längst auf den offenen A erweitern und dann Alles fahren. Dafür brauchst du ja nur eine Prüfung zu machen.
Ja stimmt, bin aber schon 7 Jahre nichtmehr gefahren, daher würde ich mir lieber ne große drosseln, wieder etwas Sicherheit und Erfahrung beim Fahren sammeln, dann die Prüfung machen und dann entdrosseln.
So war mein Plan, bevor ich unnötig viele Fahrstunden brauche weil ich noch zu unsicher bin.
Hoffe das kann man nachvollziehen
Nach Punkt 6a. dürfte ich doch im Inland jegliche PS auf 48 PS drosseln?
Ja, du kannst dem §76 der FeV glauben, dessen Inhalt ist geltendes Recht.
sorry , jetzt erst gelesen mit Datum-
ja, dann drafts du auch höher fahren.
aber mal ne ganz dumme Frage- wieso hängts du dich dann an die 48 PS drossel ? Wenn du den 2015 gemacht hattest- da gildete noch- das man nach 2 Jahren einfach auf den großen A umschrieben konnte- das gildet auch für dich immernoch.
Geh zur Führerscheinstelle und lass deinen Führerschein Aktuallisieren- mehr brauchst du nicht machen um ein- dann wird dir automatisch einfach A eingetragen und du kannst alles fahren- Weil dieser Stufenführerschein mit jedesmal eine Prüfung- gab es erst ab dem 28.12.2016.
du hast also glück- für dich gildet der altbestand. nix 48 ps drossel
Das gilt nur, wenn er ihn bis 2013 gemacht hat.
7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A
führen
Nach dem 18.1.2013 gab es kein A beschränkt mehr, nur noch A2 und A.
Für ihn gilt somit:
6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Das höre ich grad das erstemal, soweit ich weiß kann man den Schein doch seit Anfang 2013 nicht einfach umschreiben lassen, sondern muss eine Praktische Prüfung ablegen.
ok, ich gebe dir recht- jetzt muss ich mir mal Asche auf mein haupt geben. schei..... -
stmmt- du brächtest nur diese Praktische Prüfung- theorie entfällt für dich.
also ich fürde dann nur diese prüfung machen und fertig- und da hat dann wieder migbuff recht( und wieder asche auf mein haupt! schei.... ich werd zu alt ) .
such dir also eine fahrschule mit einem Älteren Heeren, der weiß das dann noch. und age ihm auch, das du schon 2015 gemacht hattest und nur die Praktische brauchst.
ja aber nur, wenn er seinen Führerschein vor dem 27.12.2016 gemacht hat.
Da er schreibt, dass er ihn 2015 gemacht hat, dürfte das der Fall sein.
Anfang 2015