Wieso wurde mir mitgeteilt, daß ich kein Harz V mehr bekomme, weil ich mich als Selbständiger angemeldet habe?

3 Antworten

Dem Anschein nach hast Du ALG 2 bezogen und Dich selbständig gemacht. Dadurch nimmt das Jobcenter an, daß Du kein ALG 2 mehr brauchst und hat die Leistungen eingestellt.

Das wäre jetzt meine Vermutung basierend auf dem, was ich glaube, aus Deiner Fragebeschreibung herausgelesen zu haben.

Bis zum 31.12.2021 darf man bei Antragstellung bis zu 60.000 € besitzen. Meines Wissens nach ist diese Regel bis März 2022 verlängert worden.


Roland21061977 
Fragesteller
 18.12.2021, 17:55

Nein, ich war einfach nur auf Harz V und hab mich selbständig gemeldet.

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Agamemnon712  19.12.2021, 06:06
@Roland21061977

Da habe ich ja dem Anschein nach richtig verstanden. Wenn noch keine Umsätze und infolgedessen keine Erträge da sind, dann stelle doch einfach einen Weiterbewilligungantrag.

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Roland21061977 
Fragesteller
 19.12.2021, 17:39
@Agamemnon712

Hm? Geht nicht. Ab 1. Januar bin ich raus aus dem Harz V Bezug, weil ich mich selbständig gemacht habe. Jetzt gilt vielleicht Arbeitslosengeld. Ich muß kucken daß ich jemanden zum Reden finde. Danke dir.

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GerdausBerlin  19.12.2021, 20:39
@Roland21061977

"Ab 1. Januar bin ich raus aus dem Harz V Bezug, weil ich mich selbständig gemacht habe. Jetzt gilt vielleicht Arbeitslosengeld." Das ist falsch. Du erhältst so lange Geld vom Jobcenter, bis dein Reingewinn höher ist als dein Bedarf nach Abzug aller § 11b Absetzbeträge.

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Agamemnon712  20.12.2021, 06:11
@Roland21061977

Solange Du bedürftig bist, kannst/darfst Du auch welches beziehen.

Arbeitslosengeld 1 bekommt man nur bei vorhandenem Anspruch und nur dann, wenn man arbeitslos ist.

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Roland21061977 
Fragesteller
 24.12.2021, 21:10
@GerdausBerlin

Erste Beruhigung, danke. Ich frage mich wirklich, weil ich eben sofort mein eigene Miete und alles selbst bezahlen muß. Im Januar habe ich meine erste Ansprechpartnerin hinsichtlich Begleitung für Selbständige. Da wird sich alles klären. ICH FRAGTE MICH EIGENTLICH WAS HAT DAS MIT BEDÜRFTIGKEIT ZU TUN, JEMANDEM SOFORT ALLE GELDER ENTZIEHEN, NUR WEIL ER EINEN GEWERBESCHEIN ABGAB. Ich überreagiere nicht. Mein Wohnungsgeber hat mich angerufen, daß ich zum 1.01. die Wohnung nun selbst bezahlen soll und Sie anrufen darf hinsichtlich Regelungen, irgendwie ALG 1 oder 2, .... so ungefähr... für mich nicht verständlich. Ich habe dort angerufen und gesagt, ich kann die Miete nicht bezahlen und Sie sollen beim Jobcenter nachfragen. Sie meinten das können Sie nicht. Ok, mal warten was passiert.

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Roland21061977 
Fragesteller
 24.12.2021, 21:22
@GerdausBerlin

Das ist jetzt meine zweite Antwort an Sie. Ich wollte kontrolliert aus harz V Wegkommen. Es gibt momentan § 67. Das Vermögen wird nicht angerechnet. Schonzeit eben. Hätte ich mich nicht selbständig angemeldet, so sieht es aus... dann wäre die Möglichkeit bestanden eine Businessplan zu erstellen... vielleicht erst in einem halben Jahr und dann hätte es mit Förderung geklappt. Das war mein Plan. Aber wer weiß? Jederzeit hätte § 67 aufgehoben werden können. Bis jetzt denke ich ist der Stand bis März 2022. Oft weiß man es erst zwei Tage vorher ob ja, oder nein. Naja, jetzt wird es eben so sein, daß mein weniges ganzes Vermögen, das mehr ist als 6000 Euro möglicherweise herangezogen werden. Als ich nichts unternahm und der Regelung § 67 anheim war, denke ich nicht. Ich bin mir nicht sicher... aber wieder Selbständigkeit abzumelden und wieder die üblichen Privilegien zu bekommen ist denke ich an den Haaren herbeigezogen. Weiterhin betreibe ich Haarspalterei. Es ist nicht möglich solch einen Balanceakt zu machen. Was aber totale Kacke ist. Es sollte immer eine Möglichkeit bestehen zur Beratung für zukünftige Selbständigkeit. Und die gibt es nicht. Das prangere ich an. Deswegen mein besagtes Handeln. Also ich las deine Antwort, aber sorry, ich denke deine Antwort beruhte auf dem Fakt, daß ich kein Geld über habe, ... aber ich habe eben Vermögen über. Bei & 67 mußte man weniger haben als 60000, dann wurde es nicht angerechnet. Natürlich war das der Fall bei mir und gab mir Zeit und Spielraum. Aber jetzt durch diesen Akt der Gewerbeanmeldung wird mein Vermögen wieder fett angemeldet und wer ist schon beruhigt eine Selbständigkeit aufzubauen, wenn ständig jeden Monat 1000 Euro abgehen. Ich weiß nicht. Vielleicht bin ich ein Weichei. Ich habe einfach keine Lust mehr so unvorbereitet Dinge und Sachen zu tun. Ich hatte nicht die Zeit mich zu informieren, das kam auch noch dazu. Das ist eine andere Geschichte.

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GerdausBerlin  24.12.2021, 23:05
@Roland21061977

Wenn man "die Miete nicht bezahlen" kann, hat man auch kein verwertbares Vermögen. Und wenn man verwertbares Vermögen hat, kann man auch die Miete bezahlen! Also verstehe ich dein Jammern nicht.

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GerdausBerlin  24.12.2021, 23:13
@Roland21061977

Die Agentur für Arbeit schreibt auf der PDF-Seite 9 hier:

(3) Liegen eindeutige Indizien vor, die auf erhebliches Vermögen schließen lassen, ist zu prüfen, ob die Antragstellerinnen oder Antragsteller entgegen ihrer Erklärung im Antrag doch über erhebliches Vermögen verfügen.

Dann kann es passieren, dass die Zahlungen erstmal eingestellt werden - und damit auch die Miet-Zahlungen direkt an den Vermieter; s. § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 7.

Das kann aber auch passieren, wenn das Jobcenter denkt: "Der Kunde wird das Geld künftig zuverlässig dem Vermieter zukommen lasse, wenn wir es dem Kunden direkt überweisen!"

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Roland21061977 
Fragesteller
 25.12.2021, 15:25
@GerdausBerlin

Ich habe verwertbares Vermögen. Ich wollte mit Paragraph 67 kontrolliert herauskommen, ohne daß mein Vermögen angerechnet wird. Ich bin nicht stolz darauf vom Geld der Steuerzahler zu leben, weil ich hier in diesem Chat auch voreingenommene Antworten bekomme und Leute immer denken der Harz V´ler, oder viele zumindest, ist dumm. Ich habe auch studiert, ich habe auch eine Ausbildung beendet, ich habe auch in den unterschiedlichsten Ländern gelebt, aber ich war 15 Jahre Intensivpatient. Und jetzt tue ich alles um mein Leben herumzureißen. Wie ist es wohl wenn 1000 Euro abgebucht werden, bis man nichts mehr hat und nebenbei tut man sein Bestes um eine Selbständigkeit aufzubauen. Das ist nicht gerade eine rosige Aussicht. Ich habe ja kein Problem mein Vermögen dafür herzugeben, aber das Leben sollte doch auf längere Sicht schon auch angegangen werden. Wenn ich zum Beispiel 5000 Euro Zuschuß bekomme vom Jobcenter, dann ist das genügend Zeit Selbständig zu sein für mich. Das kann ich auch zurückzahlen, muß ich aber denke ich nicht. Ich könnte ja auch rausgehen und arbeiten.. habe ich ja schon gemacht, aber die Spritze hat mich umgehauen und man darf ungespritzt nicht mehr arbeiten.

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GerdausBerlin  25.12.2021, 22:18
@Roland21061977

Es ist etwas Anderes, wenn man "die Miete nicht bezahlen" kann und wenn man "die Miete nicht bezahlen" möchte, weil man die Absetz-Beträge für Vermögen nutzen möchte, um sein Vermögen zu schonen /egal für was zu schonen: für später oder für seine Selbständigkeit)!

Das ist alles OK und legitim und korrekt. Aber wenn man nicht die Wohnung riskieren möchte, sollte man erstmal die Miete aus der eigenen Tasche zahlen. Die Miete vom Jobcenter kriegt man auch nachträglich noch, wenn es einem zusteht.

Ob es einem zusteht, das entscheidet sich später - oder im Streitfall ein angerufenes Sozialgericht!

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Roland21061977 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:33
@GerdausBerlin

Danke für deine Antwort. Ich denke ich sollte ein Widerrufsschreiben machen. Aber es gibt noch einen anderen Paragraphen, der mir besser gefällt. Dabei wird der Tatsachenbestand des Schreibens als nicht akzeptabel deklariert. Ich denke das ist intelligenter. Ich hab noch eine Woche um mich zu informieren.

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Alg2 steht Dir nur zu bei Bedürftigkeit

Vermögen muss erst eingesetzt werden

Verdienst wird angerechnet (egal ob selbständig oder unselbständig)


Roland21061977 
Fragesteller
 31.12.2021, 17:43

Ja, ich hatte Glück wegen Paragraph 67 SGBII, aber jetzt bin ich womöglich herausgefallen, durch Anmeldung von Selbständigkeit.... mal kucken... jetzt wird alles angerechnet... egal was oder was man nicht verdient durch eine Selbständigkeit. Ich muß mich aber erst noch informieren. Schönen Abend noch.

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Roland21061977 fragt:

Wieso wurde mir mitgeteilt, daß ich kein Harz V mehr bekomme, weil ich mich als Selbständiger angemeldet habe?

Die Anmeldung eines Gewerbebetriebs oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit hat laut Gesetz nicht zur Folge, dass man weniger ALG II ("Hartz IV") bekommt. Falls dir dies dennoch mitgeteilt worden ist, kannst du gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Dazu hast du einen Monat Zeit.

Aber vermutlich hast du die Mitteilung deines Jobcenters nicht richtig verstanden. Lass sie dir einfach mal erklären.

Du musst allerdings das Formblatt EKS ausfüllen. Wenn du da hohe Einnahmen für die Zukunft angibst, wird dein ALG II ("Hartz IV") entsprechend gekürzt. In die vorläufige EKS sollte man daher keine zu optimistischen Prognosen reinschreiben.

Gruß aus Berlin, Gerd


Roland21061977 
Fragesteller
 18.12.2021, 17:59

Natürlich werde ich es mir nochmals durchlesen. Es gibt momentan ein nichtanrechnen von Vermögen und ich habe weniger als die Grenze 60000. Sie kürzen mein Harz V komplett zum 1.01.2022. Ohne Erklärung.

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GerdausBerlin  18.12.2021, 22:33
@Roland21061977

Auch eine "Kürzung" des ALG II ("Hartz IV") ist im zuständigen Gesetz, also im SGB II, nicht vorgesehen. Es gibt nur eine Minderung des ALG II (um maximal 30 Prozent des jeweiligen § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts), und das auch nur in diesen Fällen: Sanktionen.

"ganz oder teilweise versagen oder entziehen" kann das Jobcenter das ALG II aber in diesen Fällen: SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung, siehe dazu auch § 67 Nachholung der Mitwirkung. Etwas Ähnliches steht in SGB II § 41a Vorläufige Entscheidung Absatz 3.

Wenn so etwas "Ohne Erklärung" passiert ist, sollte man eine Erklärung verlangen. Aber die steht in der Regel bereits in dem Bescheid drin! Was steht da denn drin?

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Roland21061977 
Fragesteller
 31.12.2021, 17:25
@GerdausBerlin

Sie haben eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, aus der Sie einkommen erzielen. ( Ich erziele Null Einkommen - vielleicht in einem Jahr meinen ersten Euro ) Das Einkommen führt voraussichtlich nicht zum vollständigen Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Daher erfolgt eine Aufhebung der bereits bewilligten Leistungen. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung des voraussichtlich erzielten Einkommens nahtlos weiterbewilligt; hierüber erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. ( Jetzt bin ich so schlau wie vorher. )

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