Wiederanmeldung nach Zwangsstillegung möglich?

3 Antworten

Durch/bei eine/r Neuzulassung eines bereits Stillgelegten KFZ ist Der Grund Der Stilllegung eben nicht zweitrangig.

Das Fahrzeug wird nach dem Erwerb erst dann wieder zugelassen, wenn entsprechende Mängel oder Die Umstände Der Stillegung behoben sind.


Baumschnueffler 
Fragesteller
 12.03.2023, 00:23

Ist nicht tüv konform gewesen.

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  1. Unter Stilllegung verstehen viele das Entziehen der Zulassung, gleichzusetzen mit dem Entsiegeln der Kennzeichen. Wird von der Polizei nur die Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr untersagt, ist das im Volksmund zwar mitunter eine Zwangsstilllegung, aber keine "echte" Stilllegung.
  2. Die Polizei kann die Zulassung eines Fahrzeugs gar nicht entziehen, weil sie nicht die zuständige Behörde ist. Dafür ist grundsätzlich das zuständige Straßenverkehrsamt verantwortlich und trägt die Entscheidungsgewalt. Die Polizei kann aber im Auftrag des Straßenverkehrsamts im Rahmen der Amts-/Vollzugshilfe tätig werden.
  3. Ist einem Fahrzeug die Zulassung entzogen worden, kann es grundsätzlich auch wieder zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der ursprüngliche Entziehungsgrund entfallen ist (z.B. illegales Tuning), und kein neuer Hinderungsgrund hinzu gekommen ist (z.B. Steuerschuld).
  4. Entscheidend für den bürokratischen Aufwand einer Wiederzulassung sind unter anderem auch die Dauer der Stilllegung und ob die HU aktuell noch gültig ist.

Wenn es Stillgelegt wurde, wurde dem Auto nur die weitere Teilnahme am Strassenverkkehr verboten.

Wenn das durch die Polizei erfolgt ist, waren erhebliche Mängel und Sicherheitsbedenken vorhanden. Eine wiederzulassung ist gar kein Problem, wenn das Auto einen Bericht über die Beseitigung der Mängel hat.