Wiederanmeldung nach Zwangsstillegung möglich?
Ich möchte ein KFZ erwerben welches beim Vorbesitzer durch die Polizei zwangsstillgelegt worden ist, fragt nicht wieso ist zweitrangig😄
Ist es denn möglich dass ich nach dem Kauf dieses Fahrzeug wieder zulassen kann oder geht das nicht mehr?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Gruß
3 Antworten
Durch/bei eine/r Neuzulassung eines bereits Stillgelegten KFZ ist Der Grund Der Stilllegung eben nicht zweitrangig.
Das Fahrzeug wird nach dem Erwerb erst dann wieder zugelassen, wenn entsprechende Mängel oder Die Umstände Der Stillegung behoben sind.
- Unter Stilllegung verstehen viele das Entziehen der Zulassung, gleichzusetzen mit dem Entsiegeln der Kennzeichen. Wird von der Polizei nur die Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr untersagt, ist das im Volksmund zwar mitunter eine Zwangsstilllegung, aber keine "echte" Stilllegung.
- Die Polizei kann die Zulassung eines Fahrzeugs gar nicht entziehen, weil sie nicht die zuständige Behörde ist. Dafür ist grundsätzlich das zuständige Straßenverkehrsamt verantwortlich und trägt die Entscheidungsgewalt. Die Polizei kann aber im Auftrag des Straßenverkehrsamts im Rahmen der Amts-/Vollzugshilfe tätig werden.
- Ist einem Fahrzeug die Zulassung entzogen worden, kann es grundsätzlich auch wieder zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der ursprüngliche Entziehungsgrund entfallen ist (z.B. illegales Tuning), und kein neuer Hinderungsgrund hinzu gekommen ist (z.B. Steuerschuld).
- Entscheidend für den bürokratischen Aufwand einer Wiederzulassung sind unter anderem auch die Dauer der Stilllegung und ob die HU aktuell noch gültig ist.
Wenn es Stillgelegt wurde, wurde dem Auto nur die weitere Teilnahme am Strassenverkkehr verboten.
Wenn das durch die Polizei erfolgt ist, waren erhebliche Mängel und Sicherheitsbedenken vorhanden. Eine wiederzulassung ist gar kein Problem, wenn das Auto einen Bericht über die Beseitigung der Mängel hat.