Wie weit kann man die NFS Ausbildung verkürzen?

2 Antworten

Also der Rettungssanitäter bringt beim Notfallsanitäter überhaupt gar nicht's mehr, es werden weder die Qualifizierung zum Rettungssanitäter noch eine Berufserfahrung im Rettungsdienst bzw. in der Notfallrettung auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter angerechnet.

Von "normalen" Gesundheits- und Krankenpflegern, weiß ich, dass diese von ihrer bereits absolvierten dreijährigen Ausbildung nicht's auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter angerechnet bekommen haben, das Einzige, was ihnen auf Antrag bei der zuständigen Behörde erlassen werden kann, dass ist die 80 stündige praktische Ausbildung auf der allgemeinen Pflegestation, welche angehende Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV zu absolvieren haben, sonst nicht's. Da ist der bürokratische Aufwand der Anerkennung bei einer insgesamt dreijährigen Berufsausbildung höher, als wenn man diese 80 Stunden einfach auch macht. Wie es mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesiologie aussieht, dass weiß ich nicht, man darf allerdings auch keine "Wunder" erwarten, da die Ausbildungsziele von Notfallsanitätern doch andere Schwerpunkte haben (Paragraph 4 NotSanG). Die praktische Tätigkeit als Anästhesiepfleger, wird dir wohl keinen Vorteil bringen, da angehende Notfallsanitäter/innen während ihrer praktischen Ausbildung an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV an mindestens 150 Notfalleinsätzen, davon mindestens an 50 Notarzteinsätzen, teilzunehmen haben.

Mfg.