Wie viele Pflichtstunden für A1 Führerschein, wenn schon B vorhanden?

3 Antworten

Du brauchst 12 Pflichtstunden, es ist in dem Fall irrelavant, dass su bereits eine Klasse B hast. (Nur der Grundstoff im Theounterricht wird verringert)

Aber darf ich fragen, warum du überhaupt A1 machen willst? Denn wenn du B has wirste ja min. 17 sein, dann mach Klasse A, der ist fast genauso teuer wie der A1 (evtl. sogar gleich teuer) und 2 Jahre nach bestehen der PP darfste ALLE Motorräder fahren. Der A1 ist doch eigentlich nur eine Lösung fürLeute, die noch net alt genug für den A sind. (Habe selbst u.a. A und B)

Gruß Sira

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Siraaa  06.02.2010, 19:24

PS: was die Kosten angeht ändert sich net viel. Wenn es deine ehemalige Fahrschule ist,ist sie evtl. kulant wenn es um sachen wir grundgebühr geht (verbilligte grundgebühr) o.ä.

Ansonsten kann ne erweiterung vlt. nur billiger werden, weil man schon erfahrung im Straßenverkehr hat. (Aber wenn ich mir so meien FS ansehen....bei mir war die Erweiterung (A18) teurer als der B^^

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also ich hab damals A1 vor B und BE gemacht und habe damals 16 theoretische und 12 praktische pflichtstunden gehabt. schätze mal dass du die 12 praktischen auf jeden fall machen musst, bei den theoretischen fallen sicher 2 oder 4 stunden weg. aber wieso machst du erst B und dann A1? normalerweise kannst du doch direkt A18 machen?


cat64k  06.02.2010, 11:01

Es gibt viele leute die nur führeschein klasse B haben und nach einiger zeit doch noch A1 dazumachen wollen

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Siraaa  06.02.2010, 19:22
@cat64k

viele Leute?? meiner meinung nach reine Geldverschwendung, dass macht doch kein normaler Mensch. Wieso sich einschränken (auf 125er) wenn man alles fahren darf. (gut die ersten Jahre gibts ne begrenzung, aber darfst immernoch mehr fahren als bei A1)

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Da es sich bei Kraftfahrzeugen der Klasse A1 um eine andere Art von Fahrzeugen handelt, als bei denen der Klasse B, können Fahrstunden der Klasse B nicht auf das Pflichtprogramm der Klasse A1 angerechnet werden.

Du wirst also das volle praktische Pflichtprogramm der Klasse A1 durchlaufen müssen. Dieses ist identisch mit dem der Klase B.

Wegen der Kosten muss man mit der Fahrschule verhandeln. Ich habe zunächst Klasse B gemacht, ein halbes Jahr später Klasse A. Die Kosten für den theoretischen Unterricht hat mir meine Fahrschule damals dankenswerterweise erlassen (teilnehmen musste ich natürlich trotzdem) - die praktische Ausbildung musste ich allerdings voll bezahlen.

Prüfungsgebühren sind nicht vom Vorbesitz irgendeiner Klasse abhängig.