Wie viel sind die Regelleistungen für eine Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind und KdU?

1 Antwort

Bei der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung kommt es darauf an wo man wohnt, wenn man schon vor Antragstellung in der Wohnung wohnt, müssen auch erst einmal unangemessene KDU - in tatsächlicher Höhe für eine Karenzzeit von 1 Jahr anerkannt und bei Bedarf voll übernommen werden.

Danach im Regelfall für min.weitere 6 Monate Übergangszeit.

Der Mutter stünde ab 2024 min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu käme ein Mehrbedarf für Alleinerziehende von 36 % für 1 Kind unter 7 oder dann ab 7 unter 18 Jahren 12 % vom maßgebenden Regelbedarf der Mutter.

Für 1 Kind unter 6 Jahren gibt es ab 2024 einen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 Euro, Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird entsprechend auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Eigenes Einkommen der Mutter natürlich auch, da kommt es bei der Abrechnung auf die Art und Höhe des Einkommens an.