Wie viel darf man als Alg2 Empfänger sparen?60.000€ oder Alter x150€?

4 Antworten

Die Vermögensprüfung erfolgt bei Antragstellung. Der Grundfreibetrag für das Vermögen bei Hartz IV beläuft sich auf 150 Euro pro Lebensjahr.

Du bist 35 Jahre alt, bei dir wäre die Grenze also bei 5250,00 €.

Hinzu kommt der  Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen.

ABER:

Während der Corona-Pandemie soll eine Vermögensprüfung bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nur noch bei erheblichem Vermögen stattfinden.  Im pandemiebedingt vereinfachten Verfahren muss man im Antrag lediglich Angaben zu etwaigem Vermögen über 60.000 EUR machen.

Wer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Für Anträge, im oben genannten Zeitraum, erfolgt vorübergehend keine Prüfung des Privatvermögens (z. B. Eigenheim, Auto, etc.), wenn die Höhe des Vermögens nicht erheblich ist. (Pro Antragsteller 60 000 Euro / jede weitere Person 30 000 Euro).

Fürs erste bleibt dir dein Erspartes. WANN die vereinfachte Bearbeitung ausgesetzt wird, kann noch niemand sagen.

Dieser Freibetrag der wie beim Wohngeld gilt, wurde wegen Corona eingeführt und endet nach einer bereits erfolgten Verlängerung am 31. März 2022, falls nicht nochmal verlängert wird.

Danach dürfte der Antragsteller bis zu 60 000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere 30 000 Euro besitzen.

Normal gelten die Freibeträge des ALG - 2 Schönvermögens, wie z.B. diese 150 Euro pro Lebensjahr und 750 Euro für notwendige Anschaffungen.

Mindestens aber 3100 Euro und diese 750 Euro, die gelten dann für alle unter 21 Jahren, ab 21 dann diese 150 Euro pro Lebensjahr.

Die 60.000 € gelten pandemiebedingt noch bis Ende März 2022. Ob die Regelung verlängert wird, steht noch in den Sternen.

Falls Du aktuell im ALG 2 - Bezug bist, hoffe ich, daß das Jobcenter von den 15.000 € weiß.

Andernfalls kannst Du aktuell ALG 2 beantragen und solltest diesbezüglich keine Probleme bekommen.

35*150 sind 5.250 EUR. Die darfst Du haben. Dazu kommt noch eine sog. Haushaltspauschale von 750,00 EUR. Damit bist Du bei 6.000 EUR.

Das ist jedenfalls die "normale Regelung". Wegen Corona gab es eine Sonderreglung (60.000 EUR Schonvermögen). Ob die aktuell noch gilt, weiß ich grad nicht. Aber auch falls ja, gilt sie nur für die, die "frisch" ins ALG 2 kommen, nicht für Leute im lfd. Bezug (die z.B. eine Erbschaft machen).

Ebenfalls fraglich ist, was passiert wenn die Sonderregelung ausläuft (falls sie aktuell noch gilt) und man zum Zeitpunkt des Auslaufens immer noch mehr als die (im Alter von 35 Jahren) "eigentl. erlaubten" 6.000,00 hat.

Edit: Zur Sonderregelung: siehe Antwort von Dea2019