Wie unterscheiden sich Lernbehinderte von geistig Behinderten?

1 Antwort

Es gibt da unterschiedliche Klassifizierungen und Auslegungen; und auch Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie gelten unter Umständen schon als Lernbehinderung (interessant und wichtig ist das aber im Grunde auch nur in dem Kontext der Frage nach entsprechenden Förderangeboten).

Gemeinhin kann man sagen, dass hiermit eine Beeinträchtigung der Intelligenz einhergeht; es ist also die Bestimmung des Intelligenzquotienten (IQ) entscheidend. Damit kann der Grad der Einschränkung gemessen werden. Bei einem IQ von 70 bis 85 spricht man von einer Lernbehinderung, bei einem IQ von unter 70 von einer leichten Intelligenzminderung, und ab einem IQ von unter 50 von einer mittleren bis schweren geistigen Behinderung.