Wie steigt man bei der Bundeswehr auf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir schon beschrieben spielt zum einen die angestrebte Laufbahn eine Rolle. Zum anderen gibt es dann Dienstgrade die pflichtmäßig nach einer gewissen Zeit verliehen werden und andere, die durch Leistung bzw. Anforderungen verliehen werden. Im Beispiel eines OA (Offizieranwärter) sind dies

  • nach 3 Monaten Gefreiter
  • nach 6 Monaten Obergefreiter
  • nach 12 Monaten zum Fahnenjunker
  • nach 21 Monaten zum Fähnrich
  • nach 30 Monaten zum Oberfähnrich
  • nach 36 Monaten zum Leutnant (also während des Studiums bei Offz TrD)
  • die Soldatenlaufbahnverordnung sieht nicht vor, dass der Dienstgrad Oberleutnant zwangsmäßig durchlaufen werden muss
  • nach 60 Monaten seit Ernennung zum Leutnant, ist eine Ernennung zum Hauptmann möglich
  • Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang und nach einer Dienstzeit von neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig
  • Die Beförderung zum Oberst ist nach einer Dienstzeit von 15 Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.

Wie du siehst, müssen einige Dienstgrade nicht durchlaufen werden, andere Kraft Gesetzes schon. Auch wenn der Dienstgrad Oberleutnant keine Pflicht ist, kenne ich keine Offiziere, die ihn nicht inne hatten.


Apfelkind1986  30.05.2014, 11:05

Da die Beförderung zum Hauptmann voraussetzt, dass man mindestens 3 Jahre Oberleutnant war, muss dieser Dienstgrad sehr wohl durchlaufen werden.

Und seit der Beförderung zum Leutnant müssen 66 Monate vergangen sein, 60 sind es nur bei fliegendem Personal.

0

Das kommt primär auf die Laufbahn an. Man kann in seiner Laufbahn nur so lange aufsteigen bis man den höchsten Rang seiner Laufbahn erreicht hat. Das wär bei den Mannschaftlern z.b. Oberstabsgefreiter und bei den Unteroffizieren z.b. Oberstabsfeldwebel. Man kann immer erst nach einer festgelegten Dienstzeit in den nächsten Rang aufsteigen und wird dies i.d.R. auch relativ zügig sobald man diese "abgesessen" hat und sich nicht unbedingt wie der letzte Vollhorst angestellt hat.


Apfelkind1986  29.05.2014, 22:48
Man kann immer erst nach einer festgelegten Dienstzeit in den nächsten Rang aufsteigen und wird dies i.d.R. auch relativ zügig sobald man diese "abgesessen" hat und sich nicht unbedingt wie der letzte Vollhorst angestellt hat.

Das ist teilweise richtig.

Man braucht für jeden Dienstgrad eine bestimmte Mindestdienstzeit. Ob man dann aber auch zum frühestmöglichen Zeitpunkt befördert wird, hängt von der Beurteilung und dem daraus resultierenden Werdegang ab. Bei Mannschaftern ist eigentlich jede Beförderung eine Pflichtbeförderung, das ist wahr. Bei Offizieren sieht es ab dem Dienstgrad Hauptmann schon anders aus.

2
Toaster247  29.05.2014, 23:04
@Apfelkind1986

Soweit absolut korrekt.

Hatte ich etwas unklar formuliert.

Aber auch bei Mannschaftlern kann das mit der Beförderung mal ein paar Monate länger dauern.

1
FischerTaiger  30.05.2014, 11:41
@Toaster247

Wenn bei Mannschaften jede Beförderung eine Pflichtbeförderung wäre, würde der DBwV sich nicht so stark dafür einsetzen, mehr SG zum OSG zu befördern

0

Die Stehzeit - die Wartezeit also - ist auch von der Beurteilung abhängig.

Reservisten können auch befördert werden. Bei ihnen kann es Jahre dauern, weil sie nur gelegentlich zu Wehrübungen eingezogen werden.