Wie sieht es aus wenn Kind 12 Jahre alt wird und in Düsseldorfer tabelle steigt aber mein Gehalt unverändert bleibt? Trotzdem mehr bezahlen?

2 Antworten

Wenn sich das Einkommen nicht erhöhen lässt (was man nachweisen müsste), wäre der Zahlbetrag nach der neuen Tabelle geringer. Denn auch der Selbstbehalt hat sich erhöht.

Wenn dein Selbstbehalt nicht unterschritten wird, dann musst du gemäß Düsseldorfertabelle, den höheren Unterhalt entsprechend zum Alter deines Kindes leisten.

unknownu307 
Fragesteller
 23.03.2024, 14:31

Nettoeinkommen liegt bei 1955€

Zahlen aktuell 590 € für 2 Kinder

Liegt der Selbstbehalt nicht aktuell bei 1450€

14 Jahre und 12 Jahre alt

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Roland Sperling  23.03.2024, 18:40
@unknownu307

Eigentlich müsstest du nach der Tabelle 520,- Euro und 426,- Euro zahlen, zusammen also 946,- Euro. Du hast offenbar bislang schon weniger gezahlt, als Du eigentlich müsstest.

Zwar hast Du einen selbstbehalt von 1.450,- Euro. Auf den kannst Du dich aber erst dann berufen, wenn Du nachweisen kannst, dass dir trotz aller Versuche keine Verbesserung des Einkommens möglich ist. Sei es durch Überstunden, oder sei es durch einen Nebenjob. Zu solcher Mehrarbeit bist Du verpflichtet, denn Dir können bis zu 48 Wochenarbeitsstunden abverlangt werden.

Zu solcher Mehrarbeit bist Du nur dann nicht verpflichtet, wenn die Kindesmutter ein wesentlich höheres Einkommen haben sollte als Du. Denn in diesem Fall muss sie sich selber an dem Unterhalt, den Du eigentlich zahlen müsstest, beteiligen.

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unknownu307 
Fragesteller
 23.03.2024, 19:11
@Roland Sperling

Ja aber mein Chef lässt keinen Nebenjob zu, da ich mit Starkstrom arbeite und voll und ganz darauf konzentriert sein soll und auch muss und nur durch Glück in der Firma aufsteigen konnte das ich soviel verdiene.

Würden Sie sagen ich soll mir was anderes suchen würde ich wieder deutlich weniger Geld verdienen mit meiner ,,einfachen "Ausbildung

Habe dort mit 1500 € netto angefangen

Und mir kann man ja keine knappen 1000€ wegnehmen bei nicht mal 2000 Netto.

Ich dachte sie muss sich erst ab Volljährigkeit der Kinder beteiligen.

Und das Einkommen was ich erhalte wird ja durchaus berücksichtigt sonst würden sie ja keine Einkommensnachweise sehen wollen und es danach berechnen

Nicht jedem der arbeitet ist es in heutiger Zeit möglich den vollen Satz zu zahlen

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Roland Sperling  23.03.2024, 19:29
@unknownu307

Der Chef hat kein Recht, einen Nebenjob generell zu verbieten.

Was ich geschrieben habe, ist die Rechtslage nach dem Gesetz. Natürlich kann es sein, dass sich die Gegenseite mit weniger zufrieden gibt.

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unknownu307 
Fragesteller
 23.03.2024, 19:36
@Roland Sperling

Ich habe es so verstanden mir berechnet wird was ich meinem Einkommem nach zahlen kann bis zum Selbstbehalt so liegt ein Mangelfall vor

Und die Differenz werde ich aller Wahrscheinlichkeit nach noch an die unterhaltskasse zahlen,wenn die Kinder lange keinen Unterhalt mehr erhalten

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unknownu307 
Fragesteller
 23.03.2024, 19:43
@unknownu307

Und das sich der Unterhalt sich anteilig meinem Einkommen nach auf beide Kinder verteilt und nicht beide den vollen Satz erhalten

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Roland Sperling  24.03.2024, 15:28
@unknownu307

Das kann an alles erst sagen, wenn man die Berechnung des Jugendamts kennt. Diese Berechnung kann richtig sein oder falsch. Sie sind auch nicht verpflichtet die Berechnung des Jugendamts als verbindlich anzuerkennen. Das Jugendamt erbringt nur eine Beratungsleistung, kann aber nicht selber den Unterhakt festsetzen.

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unknownu307 
Fragesteller
 24.03.2024, 19:29
@Roland Sperling

Letztes Jahr wurde mein Gehalt erst neu berechnet woraus sich wie bereits gesagt ergab das ich 590€ zahlen soll,was ich auch tue.

Und das zeigt ja wie ebenfalls beschrieben ja auch schon das mein Gehalt durchaus berücksichtigt wird und was ich zahlen kann anteilig auf beide Kids aufgeteilt wird

Sonst hätten sie mir ja da schon gesagt das ich 924€ zahlen müsste was insgesamt der volle Satz für beide Kinder ergäbe laut Düsseldorfer tabelle

Und das läge jenseits von Gut uns Böse meiner Möglichkeiten.

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