Müssen Eltern Bafög bezahlen für Kind was bei Jugendamit ist?

7 Antworten

Das Jugendamt hat mit Bafög - nichts zu tun, aber in beiden Fällen seid ihr als Eltern verpflichtet Auskunft und entsprechende Nachweise über euer Einkommen zu geben.

Beim Bafög - kommt es auf euer Einkommen an und für wie viele Kinder ihr noch zum Unterhalt verpflichtet seid.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Bafög - Rechner.

Ja, ihr müsst definitiv eure Einkommensunterlagen vorlegen. Allerdings nicht dem Jugendamt!

Wenn er BAföG beantragt hat, was er eh vorrangig machen muss, dann könnt ihr die Einkommensunterlagen auch direkt an das BAföG Amt schicken. Das Jugendamt möchte euch bitte mitteilen an welches Amt die Unterlagen zu schicken sind und seine Bearbeitungsnummer mitteilen und den zuständigen Sachbearbeiter, bzw. es an das Kind weiterleiten, damit er euch diese Informationen zusenden kann.

Neben den Unterlagen füllt ihr dann das Formblatt 3 aus des Antrages aus und sendet es mit.

Wenn ihr die Unterlagen an das Amt für BAföG sendet, dann schreibt folgendes dazu

Bitte achten Sie darauf, dass unsere Einkommensverhältnisse NICHT im BAföG Bescheid einzeln aufgeführt sind (siehe dazu § 50 Abs. 2 Satz 3 BAföG).

Das Amt wird dann den Bescheid an das volljährige Kind senden.

Sollte er kein BAföG erhalten oder nur in Teilen, dann wäre zu prüfen, ob ihr Unterhalt nach BGB zahlen müsst.

Ihr als Eltern müsst kein BAföG zahlen, das würde das Amt für BAföG zahlen. Und ihr müsst euch nicht mit dem Jugendamt zusammen arbeiten, wenn ihr nicht wollt.

Wie gesagt: die erforderlichen Unterlagen könnt ihr direkt an das Amt für BAföG senden mit dem genannten Zusatz.

Euer Sohn wird nach dem Bescheid ggf. über das Jugendamt nochmals auf euch zukommen, wenn er mit BAföG seinen Bedarf nicht decken kann.

Das Kindergeld geht bereits direkt an ihn per Abzweigungsantrag?

Meine Frage lautet , muss ich das Geld bezahlen oder nicht .

Das BAFÖG ist eine staatliche Förderung. Du musst da nichts zahlen.

GabrielHoffmann 
Fragesteller
 20.04.2024, 22:00

Müssen wir auch unser Einkommenzettel geben obwohl wir das ablehnen , da kein Kontakt zwischen uns und dem Kind gibt? Danke sehr

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du musst einfach die geforderten angaben machen und mit den unterlagen nachweisen.

das wars.

ich denke, das familieneinkommen ist so niedrig, dass das kind bafög beziehen kann.

und natürlich seid ihr rein theoretisch weiter unterhaltspflichtig, auch wenn das kind volljährig ist, solange es sich um die erste ausbildung handelt.

Meine Frage lautet , muss ich das Geld bezahlen oder nicht .

Das kommt drauf an. Es ist und bleibt Euer Kind. Eure Unterhaltspflicht hat nichts mit dem Jugendamt zu tun. Das Jugendamt ist keine Entlastung für eine mögliche Unterhaltspflicht.