Wie schnell darf ich mit meinem Autoführerschein Mofa fahren?

8 Antworten

Hallo Boardi1,

Du schreibst:

Habe einen Mofaführerschein AM

Diese Aussage ist schlichtweg faktisch nicht möglich. Entweder Du hast:

  • eine Prüfbescheinigung für Mofas, mit der Du Mofas fahren darfst, die bauartbedingt Einsitzig sind und max. 25 km/h schnell fahren oder Du hast
  • eine Fahrerlaubnis AM

aber einen Mofaführerschein AM gibt es schlichtweg nicht.

Aber nun gut, Du wolltest ja wissen welche Fahrzeuge Du mit dem Erwerb des Autoführerscheines führen darfst.

Mit der Fahrerlaubnis B, erwirbst Du gleichzeitig die Fahrerlaubnis AM. Um zu sehen welche Fahrzeuge Du mit den beiden Führerscheinklassen führen darfst, muss man nur in den folgenden Paragraphen schauen:


§ 6 Fahrerlaubnis‐Verordnung  - Einteilung der Fahrerlaubnisklassen 

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse AM:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, 
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), 
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. 

Klasse B:

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). 

Bezüglich Deiner Frage:

 Und darf ich eine andere Person mitnehmen?

Ja darfst Du, denn es gibt von der Fahrerlaubnisklasse keine Einschränkung von der Personenanzahl her.

Ganz streng genommen, gibt es diese Einschränkung noch nicht einmal bei der Prüfbescheinigung für Mofas, denn die gibt zwar vor, dass Du nur Einsitzige Fahrzeuge führen darfst, gibt aber nicht vor, wie viel Personen Du mitnehmen darfst.

Viele hier im Forum behaupten immer, wer auf der Mofa eine zweite Person mitnimmt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dass ist schlichtweg falsch.

Wenn Du auf einer Mofa, sprich 25 km/h schnell und Einsitzig, eine oder mehrere Personen mitnimmst, kommt auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur folgender Bußgeldbescheid zu:


Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro


Mehr als diese 5,00 Euro und das die zweite Person zu Fuß weitergehen muss, kommt nicht auf einem zu, wenn man auf der Mofa eine zweite Person transportiert.

Schöne Grüße
TheGrow


Boardi1 
Fragesteller
 24.08.2015, 16:58

Vielen Dank diese Antwort war sehr hilfreich. Noch eine kleine Frage meine kleine Schwester möchte auch die prüfbescheinigung für Mofas machen. Darf sie dann auch einen Zweisitzer fahren?

0
TheGrow  24.08.2015, 17:44
@Boardi1
 meine kleine Schwester möchte auch die prüfbescheinigung für Mofas machen. Darf sie dann auch einen Zweisitzer fahren?

Nein, denn mit der Prüfbescheinigung für Mofas darf sie nur Mofas fahren.

Eine Mofa ist immer ein Fahrzeug, welches nur mit einem Sitzplatz ausgestattet ist. Ist das Fahrzeug mit zwei Sitzplätzen ausgestattet, braucht sie mindestens die Fahrerlaubnis AM.

Wenn Du Dir die Mofaroller auf der Straße ansiehst, haben die meisten Roller aber zwei Sitze. Dieses wird in der Regel auch nicht bestandet, aber ganz streng genommen bewegen sich die Inhaber einer Prüfbescheinigung für Mofas auf sehr dünnen Eis, denn mit dem zweisitzigen Roller fahren sie eben keine Mofa, sondern ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug der Klasse AM und müssen mit einem Strafverfahren gem. § 21 StVG wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

0
siggibayr  26.08.2015, 12:00
@TheGrow

leider nicht ganz richtig. Nach Änderung des § 4 FeV durch Hinzufügung des Absatzes 1b ist auch für das Führen eines gedrosselten zweisitzigen Kleinkraftrades auf bbH 25 km/h nur eine Prüfbescheinigung erforderlich. Einsitzigkeit wurde hier vom Gesetzgeber nicht verlangt.

Mofa nach Abs. 1 muß einsitzig sein, ein gedrosseltes KKR nach Abs. 1b darf zweisitzig sein. Eigentlich Irrsinn, den keiner versteht.

0
TheGrow  26.08.2015, 12:18
@siggibayr

Nicht mit der Prüfbescheinigung für Mofas. Mit der Prüfbescheinigung für Mofas, darf ich nur und ich führe hier mal den Text der FeV, Anlage 2, Anlage PDF-Dokument (Hintere Außenseite) an:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_2.html

wird hiermit gemäß § 5 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Fahrzeuge der  § 4 FeV  des Absatzes 1b darf ich mit der Prüfbescheinigung für Mofas nicht führen, sondern brauche die entsprechende Prüfbescheinigung für die in § 4 FeV  des Absatzes 1b genannten Kleinkrafträder.

0
siggibayr  01.09.2015, 11:07
@TheGrow

§ 5 Abs. 1 FeV : Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kleinkraftrad, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 b entspricht, führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben .......

§ 5 Abs. 4 FeV: Die prüfende Stelle hat über die bestandene Prüfung eine Prüfbescheigung nach Anlage 2 auszufertigen.

... und in der Anlage 2 gibt es nur eine Prüfbescheinigung. Der Verweis auf die gedrosselten Kleinkrafträder im Formular wurde vom Gesetzgeber mal wieder "vergessen". und das darf nicht zum Nachteil des Verkehrsteilnehmers ausgelegt werden. Lediglich in der 1. ÄndVO zur FeV vom 16.12.2014 gibt es eine Änderung in Bezug auf die Prüfbescheinigung:die Wörter "Prüfbescheinigung für Mofas" wird umbenannt in "Mofa- Prüfbescheinigung" und aus "Prüfbescheigung zum Führen von Mofas" wird ebenfalls "Mofa- Prüfbescheinigung".

Es gibt laut TÜV- Süd bzw. DEKRA keine Extra-  Prüfbescheinigung für Kleinkrafträder i.S.d. § 4 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1b FeV.

0
siggibayr  01.09.2015, 11:30
@siggibayr

Ergänzung: 10. ÄndVO zur FeV:

Begründung zur Änderung: auslaufende nationale Schlüsselzahlen von Mofas, Umschlüsselung auf typgenehmigte Kleinkrafträder (L1e). 

amtl. Begründung zur Änderung  von § 4 Absatz 1 FeV

Das bedeutet, dass solche Kleinkrafträder zwar gedrosselt werden dürfen, sie aber ihre EG- Schlüsselung als zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von bis zu 45 km/h in den Fahrzeugpapieren beibehalten. Lediglich der Vermerk der Drosselung weißt darauf hin, dass das KKR jetzt quasi ein Mofa ist. Die Begriffe Mofa und FmH tauchen nicht mehr auf. Fahrerlaubnisrechtlich sind L 1 e KKR mit einer bbH von 25 km/h von der Führerscheinpflicht aus der 3. EU- Richtlinie ausgenommen. Insofern dürfen solche gedrosselten KKR auch weiterhin mit der Mofa- Prüfbescheinigung gefahren werden.

0

Im Auto darfst du so schnell fahren, wie es eben erlaubt ist auf der Straße. Mit dem Mofa ändert sich aber nichts. Allerdings ist AM meines Wissens nach bis 45km/h. Und eine Person darfst du mitnehmen, wenn das Fahrzeug dafür zugelassen ist.

Das ist falsch mit der Klasse AM darfst du 45km/h bei 50ccm fahren. Eine Person darfst du auch mitnehmen. (-> Der Roller muss dafür aber zugelassen sein!)

Die Führerscheinklasse B beinhaltet den AM.

Damit ist deine Frage beantwortet.

Mofas und Roller mit nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen gefahren werden. Das entspricht der Klasse AM und die wird mit B automatisch miterworben. Ein Sozius darf mitgenommen werden.


Wenn du ein Mofa fährst, dann darfst du immer nur 25 km/h fahren und darfst niemanden mitnehmen. Das hat mit dem Autoführerschein nichts zu tun.