Wie lange Sperrfrist nach "Akutbehandlung" für neue Psychotherapie bei anderem Therapeuten?

2 Antworten

Du kannst genau zwei Jahre nach dem Ende Deiner Verhaltenstherapie eine neue, auch tiefenpsychologische Therapie bewilligt bekommen. Die Akutbehandlung ändert, wie Deine Psychotherapeutin auch sagte, nichts an dieser Frist.

Deine Therapeutin kann Deiner Krankenkasse zur Sicherheit nochmal schreiben (obwohl das auch aus ihrer Abrechnung hervorgeht), wann die Verhaltenstherapie geendet hat und wann die Akuttherapie war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren Psychol. Psychotherapeut in eigener Praxis

Die Antwortder Techniker Krankenkasse besagt noch nichts. Denn dir Krankenkasse speichern die Abrechnungen der Behandler nicht personenbezogenen, das bedeutet die Mitarbeiter der Techniker können nicht einfach im System nachschauen, wann die Akutbeehandlung endete. Lass diese Anfrage einfach von der Theurapeutin beantworten und warte ab, ohne Dich verrückt zumachen. Die Mitarbeiter bei der Techniker sehen ja auch, nicht ob die letzten 12 Sitzungen wöchentlich, monatlich oder in größeren Zeitabständen stattfanden.

Ich war lange bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.