Wie lange darf man am 1 Januar noch knallen? (China böller)

6 Antworten

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern mit einem ausschließlichen Knall-Effekt ( wie z.B. China-Böller) ist in Deutschland fast flächendeckend eingeschränkt auf die Zeit zwischen dem 31.12., 18:00 Uhr und dem 01.01., 01:00 Uhr.

n Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Privatpersonen nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29. - 31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet.

Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung für diese beiden Tage zeitlich beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24).

Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk).

Den ganzen Tag. Wobei man ab 22 Uhr die Nachtruhe beachten muss. :) es gilt: ab dem 31.12. (0:00Uhr) bis 1.1. (24:00 Uhr)


Nullchecker120  31.12.2015, 13:25

aber das bedeutet ja das man insgesamt 42 stunden schießen darf iwi strange

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18:00 uhr 31.12.11 - 6:00uhr 1.1.12

Nein alles ist falsch was die da sagen Einfach 3 tage nach Silvester