Wie lange darf ein Amt (z. B. Jobcenter, Arbeitsagentur), einen Widerspruch liegen lassen und wie ist der Ablauf nachdem der Widerspruch eingegangen ist?
Hallo Zusammen,
ich hoffe hier kann mir Jemand diese Fragen beantworten.
1. Wie lange darf die Bearbeitung eines Widerspruchs maximal dauern, wenn dieser fristgerecht und begründet eingereicht wurde?
Fall 1: zwischen Eingang und Abhilfebescheid lagen insgesamt, 3 Monate; 4 Tage. Also 96 Tage
Fall 2:
Zwischen dem formlosen fristgerechten Widerspruch bis heute 18.6. liegen insgesamt, 2 Monate; 5 Tage = 66 Tage
Bzw.
Zwischen dem ausführlich begründeten fristgerechten Widerspruch bis heute 18.6., liegen insgesamt 1 Monat; 3 Wochen, 5 Tage = 56 Tage
Sind das die gängigen Zeiten, ist das normal?
Ich weiß, ich habe einen Monat aber wie lange hat das Jobcenter Zeit?
2. Gibt es beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit eine Widerspruchsstelle, die diese dann bearbeitet oder macht das der Fallmanager auch zusätzlich. Kurzum: Wer bearbeitet einen eingegangen Widerspruch?
3. Wer entscheidet ob ein Abhilfebescheid oder eine neue Ablehnung erfolgt.
Bin für jede Hilfe sehr dankbar.
2 Antworten
Das Jobcenter hat bei Anträgen aller Art grundsätzlich eine Bearbeitungsfrist von 6 Monaten, Widersprüche müssen jedoch binnen 3 Monaten bearbeitet und entschieden werden.
Sollte nach diesen 3 Monaten kein Entscheid über den Widerspruch bei dir eingegangen sein, steht es dir frei, Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht zu erheben. Was aber auch schon mal funktionieren kann, wenn du nicht direkt in die "Schlacht" ziehen willst, ist es rund 2 Wochen vor Ablauf der Frist ein Erinnerungsschreiben aufzusetzen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.xx habe ich form- und fristgerecht Widerspruch bezüglich XYZ bei Ihnen eingereicht und bis heute keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten.
Ich möchte Sie hiermit höflich daran erinnern, dass die Bearbeitungsfrist meines Widerspruchs in XYZ Tagen abläuft und ich mich gezwungen sehen werde, Untätigkeitsklage gegen Sie zu erheben, sollte ich bis xx.xx.xx (Fristende!) keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Datum, Unterschrift"
*Ich muss noch hinzufügen, dass bei so einem Erinnerungsschreiben natürlich auch noch die Nummer der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt werden sollte, wie zu jedem Schreiben, das beim Jobcenter eingeht!
Normalerweise gibt es in jedem Jobcenter eine Widerspruchsstelle, die den Widerspruch prüft.
Die Bearbeitungszeit sollte höchstens 3 Monate betragen.
In Ausnahmefällen darf die Antwort auf den Widerspruch die Frist überschreitenDas Jobcenter darf in bestimmten Fällen auch länger als drei Monate brauchen, wenn es dafür einen ausreichenden Grund anbringen kann. Triftige Gründe sind zum Beispiel:
- Eine Softwareumstellung in der Behörde,
- eine hohe Arbeitsbelastung z. B. durch eine Gesetzesänderung,
- wenn der betroffene Hartz-IV-Empfänger zeitgleich eine Vielzahl von Anträgen gestellt hat,
- ein besonders umfangreicher oder schwieriger Sachverhalt.
Bearbeitungsfrist vom Widerspruch | Hartz 4 & ALG 2
Hier ist nachzulesen, dass auch gegen den Abhilfebescheid Klage eingereicht werden kann.Widerspruch Jobcenter