Wie läuft das bei den Geflüchteten mit der Rente ab in Deutschland, wenn sie noch nichts eingezahlt haben aber schon recht alt sind?
6 Antworten
Sie haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
Aber vielleicht haben sie Anspruch auf eine Rente aus dem Ausland.
Nein, wer eine Rente erarbeitet hat, bekommt sie auch.
Selbst wer nie gearbeitet hat, kann durch die Kindererziehungszeiten für nur zwei Kinder einen Rentenanspruch erwerben, denn damit ist die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und es entspricht 6 Entgeltpunkten.
Verworfen wird nichts, die Grundsicherung wird dann als „Aufstockung“ gezahlt.
Wenn sie keine Rente aus der DRV bekommen, dann Grundsicherung.
Es kann aber durchaus sein, daß in anderen Ländern geleistete Arbeitzeiten hier anerkannt werden.
Oder es werden von dort Renten gezahlt.
Grundsicherung, sprich, Einkommen auf Hartz 4 Niveau.
Ist doch kein Problem. Kein "Ossi" hat vor der Wiedervereinigung in die (west-) deutsche Rentenversicherung eingezahlt, und trotzdem bekommen sie Rente.
Für die Akzeptanz der Wiedervereinigung wäre es wohl kaum nützlich gewesen, wenn die Beschäftigungszeiten in der DDR nicht anerkannt worden wären.
Die Notwendigkeit habe ich nicht bewertet, sondern auf die Frage geantwortet.
„Ist doch kein Problem.“
Das ist eine Wertung. Ihre Antwort hat nichts mit der Frage zu tun.
Du hast das Umlagesystem nicht verstanden. Auch „Wessis“ haben nichts für ihre eigene Rente eingezahlt, denn die Beiträge werden nicht für sie angespart, sondern für die jeweils aktuellen Rentner ausgegeben.
In der ehemaligen DDR gab es nicht nur Rentner, sondern auch Beitragszahler, die seit der Wende die Rentner in Ost und West mit finanzieren. Das nennt man auch Generationenvertrag.
Wer in Deutschland keine Rentenansprüche erworben hat, bekommt dagegen keine Rente. Aber Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat jeder, der hier lebt.
Wie läuft das bei den Flüchtigen mit der Rente ab in Deutschland
Rente ist eine Versicherungsleistung. Wer nichts eingezahlt hat bekommt auch keine Rente.
Grundsicherung / Sozialhilfe wäre das was er bekommen könnte.
Möglicherweise haben sie Rentenansprüche aus ihrem Herkunftsland
Und was ist wenn sie z.B. nur 5 Entgeldpunkte haben, was ja nicht zum Leben reicht? Werden die dann verworfen und man erhält die Grundsicherung?