Wie kündige ich richtig in der Ausbildung?

5 Antworten

Wenn Du nicht dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb machst, kannst Du schreiben, dass Du Deine Ausbildung nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit der Frist von vier Wochen kündigst.

Willst Du dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen, kannst Du nicht ordentlich kündigen. Da musst Du den jetzigen AG um einen Aufhebungsvertrag bitten

User68577 
Fragesteller
 09.12.2022, 10:49

Ne ich mache grad kaufmann für büromanagement und meine nächste Ausbildung wird die zum Mediendesigner sein

0
Hexle2  09.12.2022, 10:51
@User68577

Dann ist alles ok.

Kündige nach § 22 Abs. 2 Nr 2 BBiG

2

Hallo,

Kündigung durch Auszubildende

Auch Auszubildende können den Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit nur noch aus wichtigen Grund kündigen. Hierfür gelten die selben strengen Maßstäben wie bei der Kündigung durch den Betrieb.

Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden 

Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. 

Nur bei schweren Vertragsverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll.

Gründe für eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein:

  • schlechte Ausbildung durch den Betrieb
  • Beleidigungen und Schläge
  • sexuelle Übergriffe
  • wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung
  • wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung
  • wiederholt unerlaubte Überstunden
  • Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Fehlen eines geeigneten Ausbilders
  • Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen

Betriebsbedingte Kündigung des Auszubildenden 

Betriebliche Kündigungsgründe können zum Beispiel bei einem Betriebsübergang vorliegen oder wenn die Ausbildungsabteilung an einen anderen, weit entfernten Ort verlegt wird.

Eine Abmahnung durch den Azubi ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Kündigung wegen Aufgabe der Ausbildung 

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er

  • die Berufsausbildung insgesamt aufgeben
  • oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.

Auch diese Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).

Wenn ein Auszubildender denselben Beruf weiter erlernen will und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht: Wenn der/die Auszubildende den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben hat, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Aus­bildungsbetrieb Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG). In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag die bessere Lösung sein.

jetzt muss ich meine jetzige Ausbildung nurnoch kündigen

so einfach geht das nach Beendigung der Probezeit nicht - zumindest dann nicht, wenn Du Deine jetzige Aubildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.

insgesamt gilt, dass Du nach § 22 BBiG bei Aufgabe Deiner Ausbildung eine 4-wöchige Künigungsfrist einhalten musst.

Ansonsten bleibt die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages .

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsberatung/Allgemeine-Informationen/Betriebswechsel/

User68577 
Fragesteller
 09.12.2022, 10:52

Achso ok danke, kann ich trotzdem anderem Ausbildungsbereich auch einen aufhebungsvertrag benutzen oder geht das dann nur per normaler Kündigung

0
wilees  09.12.2022, 10:56
@User68577

Wechsel Ausbildungberuf - auch da kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, wenn der Ausbildungsbetrieb diesem Wunsch zustimmt.

0
User68577 
Fragesteller
 09.12.2022, 11:09
@wilees

Vom Kaufmann für büromanagement zu Mediendesigner, ok danke für die Info!

0

Beachte die Kündigungsfrist und Informiere die Berufsschule darüber,dass du gekündigt hast.

Wenn du einen ganz anderen Berufsweg nimmst,dann solltest du dich erkundigen welche Schule du da besuchen musst und bei der neuen Firma fragen,ob die dich anmelden oder du das machen musst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kündigungsfrist

User68577 
Fragesteller
 09.12.2022, 09:51

Diese beträgt 4 Wochen, muss ich noch was beachten?

0