Wie hoch ist die Auszahlung?
Ich habe mit meinem damaligen Freund ein Auto gekauft. Das Auto gehört mir und ist auf mich zugelassen.
Damals zahlte er 6750€ wo von ich ihm 2.500€ abgezahlt habe. Er hat das Auto nach ca 1. Jahr Besitz 1. Jahr lang selbst gefahren ich habe jedoch alle laufenden Kosten gezahlt (TÜV, Inspektion etc.) Er hatte einen Unfall weshalb wir 3.000 Euro bekommen haben welche wir aufgeteilt haben
Nun möchte er noch 3500 € von mir da ich es nicht vollständig abbezahlt habe. Darf man in die Rechnung dieses 1. Jahr mit einfließen lassen oder geht es rein um den Kaufpreis?
3 Antworten
Was habt ihr damals abgesprochen wer was zahlt und wer wieviel wem nach dem Kauf schuldet?
Hab ihr besprochen ob laufende Kosten etc. Mit reingerechnet werden.
Imgrunde gilt nach meine wissen das was ihr damals besprochen habt. Als das Geld verliehen wurde.
Man darf Alles. Ich habt das privat ausgemacht, da gibt es keine gesetzliche Regelung.
Jedes Auto hat einen Wertverlust. Wie hoch war der Kaufpreis damals und wie hoch ist der Wiederverkaufswert? Das sind zwei wichtige Faktoren, für den Preis.
Wie lange habt ihr das Auto gemeinsam gehabt? So wie ich es verstehe, hat er das Fahrzeug ein Jahr selbst gehabt und es genutzt. Du hast jedoch die Nebenkosten bezahlt. Das wäre doch eine Gemeinsame Nutzung. Somit hat er den Wertverlust auch mit zu tragen.
Jetzt ist wichtig zu wissen, wie die gemeinsame Nutzung war. Seid ihr viel gemeinsam mit den Auto unterwegs gewesen, hast du das Auto hauptsächlich alleine gefahren und er nur gelegentlich oder habt ihr beide gleich viel das Fahrzeug genutzt.
Je nach dem wie groß sein Nutzungsanteil ist, waren 6750€ ein privates Darlehen oder sein Anteil an die Gemeinsame Nutzung. Bei ersten Fall bekommt er sein Geld natürlich wieder. Bei zweiten Fall bekommt er seinen Anteil von den aktuellen Zeitwert.