Wie geht es weiter mit der Anzeige?

2 Antworten

Mehr als die Polizei kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Wegen der geringfügigen Straftat wird er nicht abgeschoben, sondern weiter auf Kosten des Steuerzahlers gefüttert, bekleidet und untergebracht. Leider aber sind diese Schmarotzertypen nicht pfändbar, sodaß Du auf dem wirtschaftlichen Schaden (dessen Regulierung Du zivilrechtlich einklagen müßtest) sitzenbleibst.

Er wird wahrscheinlich mit solchen Vergehen keinen Aufenthaltstitel mehr bekommen. Ihn erwartet jetzt zuerst einmal entweder Geldstrafe oder wenn er vorbestraft ist, Gefängnis.