Widerspruchsfrist § 556 BGB?

2 Antworten

Das urteil ist massgeblich. Der Unterlegene wird alle Kosten tragen müssen und vermutlich wird der Mieter dann die möglichen Nachzahlungen leisten müssen.

Da hier sind alles nur Vermutungen. Stelle doch den Mietvertrag im Auszug "Mitzahlung" hier ein. Wir können dir dann eine Meinung als Voraussage mitteilen.

Das ist eine prozessuale Frage, die Du eher Deinem Anwalt stellen solltest

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig