Widerspruch gegen Entlastung?

2 Antworten

Nicht hilfreich und falsch.
Die Entlastung bezieht sich nir auf Tatsachen, die der Mitgliederversammlung zum Zeitpunkt der Abstimmung bekannt waren.
Sollten sich bei einer erneuten Kassenprüfung tatsächlich Ungereimtheiten ergeben, dann sind auch die entlasteten Vorstandsmitglieder für diese haftbar.

Wenn die Satzung dieses Vereins nichts besonders regelt, dann ist der Beschluss zur Entlastung bindend. Da kann der Vorstand nichts mehr machen. Natürlich kann der Vorstand die Kasse noch mal prüfen lassen. Das Ergebnis ändert aber nichts mehr.