Wichtiger Termin während der Arbeitszeit

8 Antworten

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so eindeutig wie hier fast alle behaupten ist die Sache nicht- dennoch ist es ein Grenzfall und rechtlich nicht eindeutig geregelt. Bei Terminen die du nachweislich nicht außerhalb deiner Arbeitszeit legen kannst- die dich betreffen, wobei du aber auch nicht durch leichtsinniges oder unverantwortliches Handeln den Grund für den Termin herbeigeführt hast- musst du bezahlt freigestellt werden. hier gut beschrieben: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/recht/arbeitsrecht/848692/freistellung_verguetungspflicht_Arbeitsverhinderung_krankheitsfa.html#1


Familiengerd  15.01.2015, 13:45

Für privat veranlasst Behördengänge gibt es keinen Freistellungsanspruch (Sonderurlaub) auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung".

Ohnehin kann die Anwendung diese Paragraphen leider sowieso vertraglich ausgeschlossen werden, so dass überhaupt kein daraus abgeleiteter Anspruch auf Freistellung (Heirat, Geburt, Todesfall usw.) besteht.

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waller123  15.01.2015, 14:01
@Familiengerd

Nachweise für die Behauptungen (Urteile etc.)? Wenn das Jugendamt nachweislich keinen Termin außerhalb der Arbeitszeiten vergeben sollte und der Fragesteller im Rahmen seiner elterlichen Sorge bei dem Termin anwesend sein muss (weil Hilfsmaßnahmen für das Kind geplant werden müssen- wobei man in den wenigsten Fällen eindeutig feststellen kann, dass die Hilfsbedürftigkeit des Kindes ein grobes Verschulden der Eltern ist), kann man sehr wohl mit § 616 BGB argumentieren. Insofern kein höchstrichetrliches Urteil dazu vorliegt, bleibt es wie schon geschrieben ein Grenzfall, bzw. eine Einzelfallentscheidung.

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Ja, klar, deine privaten Termine muß dein AG nicht finanzieren, ist doch logisch. Warum soll er dir zeit bezhalen, in der du nix geabeitet hast?


Familiengerd  15.01.2015, 13:52
deine privaten Termine muß dein AG nicht finanzieren

Ganz so einfach ist das nicht!

Es gibt eine ganze Reihe von "privaten" Terminen, für die der Arbeitgeber gegebenenfalls eine Freistellung gewähren muss!

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So viel ich weiß gibt es nur bei Krankeit - also mit Krankschreibung oder wenn es um Staatsbürger-Pflicht (z.B. Zeuge bei Gerichtsverhandlung) geht - Ausnahmen.

Nur wenn du ein Ehrenamt ausübst, das du nicht ablehnen kannst oder ehrenamtliche bei Feuerwehr, THW und sonstigem tätig bist. Dann bist du freizustellen.


Sabinchen1965  15.01.2015, 12:31

Und natürlich bei Krankheit. Alles andere ist eine Kulanzentscheidung

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Familiengerd  15.01.2015, 13:49
@Sabinchen1965

Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Anlässen, deretwegen ein Arbeitnehmer mit Berufung auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" Anspruch auf Freistellung (Sonderurlaub) hat: z.B. Todesfälle, Hochzeiten, Geburten!

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Tja, ein Termin beim Jugendamt ist deine Privatangelegenheit.

Daher ist der Abzug auch gerechtfertigt. Im Übrigen hast du ja auch nicht gearbeitet.

Du solltest die Sache immer so sehen, dass du mit deiner Arbeit eine Leistung erbringst und diese wird mit Geld bezahlt. Wenn du also keine Leistung erbringst, weil du eben einen privaten Termin wahrnimmst, ist es doch nur logisch, dass diese Zeit nicht bezahlt wird.


Joergi666  15.01.2015, 12:51

ich finde es immer wieder ammüsant, dass hier Gesetz und Logik ständig gleichgesetzt werden - so einfach ist die Sache aber nicht. Ein Termin beim Jugendamt ist nicht pauschal eine Privatangelegenheit in dem Sinne, dass man nicht bezahlt dafür freigestellt werden muss.

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Interesierter  15.01.2015, 20:54
@Joergi666

Wenn du dich schon auf Gesetze beziehst, wäre es in der Tat ratsam, den entsprechenden Gesetzestext zu nennen.

Fakt ist, es gibt keinen entsprechenden Gesetzestext, der hier Anwendung finden könnte. Auch §616 BGB kommt nicht in Frage, da der Grund der Verhinderung nicht bei der verhinderten Person selbst liegt. Ausserdem steht beim Jugendamt zumindest ein Verschulden des Fragestellers im Raum. Daher besteht kein Vergütungsanspruch.

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