Muss ich mich nach meinem Arbeitsplan richten, oder kann ich meine Termine mitteilen?

1 Antwort

es hört sich für mich schon so an, als würde sich der chef ärgern.

aber wenn die arbeitszeit vorher anders verabredet worden wäre, wäre mir das egal. dann würde ich einfordern, was verabredet wurde.

allerdings spielt auch der arbeitsvertrag eine rolle. wenn da drin steht, dass der arbeitgeber die arbeitszeiten festlegt, dann kann man sich nicht beschweren. wenn man nicht aufgepasst hat, hat man vielleicht noch unterschrieben, dass nebenabreden nicht gelten, wenn sie nicht schriftlich gemacht wurden - das kommt nämlich ab und an vor, dass der arbeitgeber behauptet, dass er im arbeitsalltag entgegenkommend wäre z.b. was arbeitszeiten betrifft, und der vertrag ist null entgegenkommend.


EnnuSt 
Beitragsersteller
 14.08.2021, 01:24

Den Arbeitsvertrag habe ich noch nicht Unterschrieben, somit bin ich an dem noch nicht gebunden

Juli12ish  16.10.2024, 11:35
@EnnuSt

Pass auf, es gibt Chef‘s die dann sagen, dass solange kein Vertrag gibt, das als unbezahlte Probezeit angesehen wird.