Wg Zimmer: Wände müssen gestrichen werden?
Hey, Ich habe für ein Wg Zimmer den Mietvertrag unterschrieben und dann die Schlüsselübergabe mit dem Vormieter gemacht.
Ich habe zwei Arten von Schäden festgestellt und mit Fotos belegt: die Wände sind z.T. gepachtet, z.T. ist etwas Farbe ab & der Laminatboden ist z.T. aufgequollen.
Jetzt ist die Frage: Wer muss dafür aufkommen?
Also über den Boden soll der Vermieter schon Bescheid wissen, der Schaden entstand durch den "Vorvormieter".
Die Wände hätte ja aber eigentlich mein Vormieter streichen müssen.
Ist ja im Prinzip nicht schwierig, ich habe schon selber alles vorbereitet um zu streichen, aber was hätte man machen können? Bzw. kann man vllt. noch eine Aufwandsentschädigung einfordern?
Danke im Voraus
Ergänzung: Es wurde ein Übergabeprotokoll gemacht und dieses wurde vom Vormieter unterschrieben
1 Antwort
was steht im Mietvertrag? renovieren usw, bei Auszug? du hast die Wohnung vom Vormieter umfänglich übernommen?? dann darfst sehr wahrscheinlich bei Auszug voll renovieren.
es gab kein Übergabeprotokoll
Ich habe ein Wg Zimmer übernommen und ein Übergabeprotokoll gab es auch, vom Vormieter unterschrieben