Wer trägt die Kosten, wenn ich meinen Kellerstrom auf meinen Wohnungszähler umstellen lasse?
Hallo zusammen,
unser Kellerstrom läuft über den Allgemeinstromzähler.
Wenn ich kein Licht im Kellerflur einschalte, habe ich in meinem Keller auch
kein Licht und somit keinen Strom.
Es kann doch nicht sein, dass jemand im Winter das Licht im Kellerflur einschalte
und dann in seiem Keller einen Heizlüfter benutzt, deren Stromverbrauch über
Allgemeinstrom abgerechnet.
Ich möchte daher, dass mein Kellerstrom durch einen Elektriker auf meinen
privaten Stromzähler umgestellt wird, da ich auch beabsichtige, mir eine
Kühltruhe in meinem Keller zustellen.
Abschließend möchte ich sagen, dass von 6 Kellern drei Keller auf Privatstrom
laufen und drei Keller auf Wohnungsstrom.
Meine Frage: Wer trägt die Elektrikerkosten, die Eigentümergemeinschaft oder
ich privat?
3 Antworten
Ich gehe einmal davon aus, dass Du Eigentümer bist. Es gibt mehrere Ansätze:
Generell gilt zu baulichen Veränderungen: § 20 WEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
Sowohl der zusätzliche Zähler als auch die Verkabelung sind nicht aus Gründen der Instandhaltung oder Instandsetzung erforderlich. Insofern ist die bauliche Veränderung und damit deren Kostentragung vorab kausal dem Sondereigentümer zuzuordnen.
Andererseits könnte die bauliche Veränderung im Bereich des Gemeinschaftseigentums vorgenommen werden müssen. Dann wäre Ziff.1 § 5 WEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) wieder interessant.
Allerdings kommt es m.E. tatsächlich auf die Ausführung an. Wenn der separate Zähler im Bereich Deines Kellers angebracht würde, dann sind die Veränderungen ausschließlich im Sondereigentum und damit sowieso bei Dir. Das muss aber i.V.m. ggfs. Auflagen aus dem Brandschutz von einem Fachmann geprüft werden. Nur mit den wenigen Textinformationen geht das hier bei gf.net (noch) nicht. Wenn der Leitungsquerschnitt oder die Absicherung im Gemeinschaftseigentum nicht ausreicht, braucht es zudem noch die Genehmigung der ETG.
Zur Kühltruhe: Gefrierschränke für Keller brauchen Klimaklasse SN oder N (merkur.de)
Es ist seit Jahren Vorschrift, dass der Strom in den Kellerräumen über die Zähler der jeweiligen Mieter laufen muss, ebenso der Strom für die Waschmaschinen, falls ihr einen Waschmaschinenraum habt. Das Licht in den Kellerfluren bleibt weiterhin Allgemeinstrom. Sprich deinen Vermieter darauf an, dass er das ändern muss.
Ich habe mich da ein bisschen allgemein und missverständlich ausgedrückt. Ich meine nicht das Deckenlicht, sondern den Strom, den der einzelne Mieter für seine Geräte benutzt, wie z.B. für eine Tiefkühltruhe und weitere Elektrogeräte. Hierfür brauchen die jeweiligen Mieter einen Zwischenzähler auf ihre Namen.
Hier sollte der Fragesteller seinen Vermieter drauf ansprechen, damit er die Möglichkeit für einen eigenen Zähler schafft. In meinem Haus (Altbau) hat die Kosten für einen Steckdosenanschluss für alle Kellerräume selbst übernommen.
Mir geht es nur darum wer die entstehenden Kosten übernimmt.
Die Eigentümergemeinschft oder trage ich die Kosten alleine?
Wie gesagt, mir ist diesbezüglich keine gesetzliche Regelung bekannt. Allerdings gehe ich davon aus, dass entweder alle Parteien entsprechend angeschlossen werden müssen oder keine.
Entscheidend ist, was im MV steht (oder auch nicht steht). Wenn das der Zustand zum Vertragsbeginn war, ist der VM mMn auch nicht verpflichtet, diese Regelung zu ändern. Es ist auch nicht immer ganz einfach, die Zuleitungen entsprechend abzuändern; auch das sollte man fairerweise erwähnen. Wenn im MV oder in der HO ein Passus steht, dass vorhandene Stromauslässe in den Kellerabteilen nur temporär genutzt bzw. dort nicht dauerhaft angeschlossene Geräte betrieben werden dürfen (das findet sich häufiger), dann ist an dem Zustand m.E. zumindest mietvertraglich nichts zu beanstanden.
Mir geht es nur um die Kosten.
Zahlt die Eigentümergemeischaft oder ich alleine?
Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Es stellt sich nämlich die Frage, ob nicht durch die bereits getätigte Anschaltung von 3 der 6 Kellerabteile auf die jeweiligen Zählerkreise konkludent ein Anspruch bzw. eine Pflicht zur Anschaltung der verbleibenden Abteile entstanden ist, weil hier die Abgrenzung von separaten BK und Allgemeinstrom nicht mehr korrekt möglich ist. Ich würde hier vermuten, dass sich für die ELT-Zähler analog zu der Frage der Kaltwasserzähler eine rechtliche Pflicht zur Gleichbehandlung für alle Parteien ergibt. Damit wäre es Sache der WEG.
Ich würde die WEG hier einfach zum Handeln auffordern.
Und wo soll das stehen? Das mag vielleicht im Neubau gelten, im Altbau ganz sicher nicht.