Wer Leistung vom Jobcenter bezieht kann Pflegegeld bekommen ohne die Leistung zu verringern?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein - Pflegegeld wird innerfamiliär nicht auf Leistungen nach SGB II oder XII angerechnet.


Nicht die Krankenkasse stellt fest, sondern die Pflegekasse gibt den Bescheid über den Pflegegrad, nach dem der MDK in seinem Gutachten den Pflegegrad ermittelt hat.

Für deinen Vater, dem Pflegebeürftigen, so wie für die Person die Pflegt und an die das Pflegegeld weitergereicht wird, ist das Pflegegeld kein anrechenbares Einkommen.

Aber Vorsicht, reicht er das Pflegegeld an seine Ehefrau weiter, so versuchen die Ämter dies immer als Einkommen anzurechnen.

Das dürfen sie aber nicht.

Schaue einmal hier:

https://www.biva.de/pflegegeld-worauf-muss-man-achten/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pflegegeld ist in diesem Fall ganz sicher kein anrechenbares Einkommen, es wird sich also nichts ändern.

Kannst im Internet ja einmal eingeben , Anrechnung Pflegegeld auf Sozialleistungen ", da kannst du alles ganz genau nachlesen.