Wer hat Vorfahrt?

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Sehe ich nicht so. § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO:

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Das kann man nicht wirklich als Kreuzung oder Einmündung ansehen. Ein Spurwechsel wird es auch nicht sein, weil es keine klar gekennzeichneten Spuren gibt. Somit gilt ganz einfach § 1 StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Man sollte langsam und vorsichtig fahren und sich ggf. per Handzeichen verständigen.

Der ADAC schreibt z. B. zu Parkplätzen:

Auf öffentlichen und Supermarkt-Parkplätzen gilt zwar die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Vorfahrtsregel rechts vor links aber nicht immer. Sie gilt, wenn die Fahrspuren deutlich als Straßen erkennbar und markiert sind.
Aber wenn der Parkplatz eine große Fläche mit Parkbuchten ist und die Fahrspuren nur der Parkplatzsuche und dem Rangieren dienen, können sich Autofahrer nicht darauf berufen. Vielmehr müssen sie hier gegenseitig Rücksicht nehmen und sich im Zweifelsfall durch Handzeichen verständigen, wer zuerst fährt. Kommt es zu einem Unfall, wird die Haftung meist aufgeteilt.

Ähnlich wird es auch an Tankstellen sein.


Charlotte231199 
Fragesteller
 06.02.2022, 03:40

Alles klar dank dir :) Ich war nämlich Auto 2 und dachte mir als wir beide zeitgleich in unsere Wagen gestiegen sind; "was passiert jetzt wenn wir zeitgleich losfahren.." und weil ich es nicht wusste hab so getan als würde ich meine sachen im auto sortieren und hab gewartet bis der andere wegfährt, weil ich echt kein schimmer hatte in dem Moment

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Hi, an einer Tanke gilt rechts vor links nicht. Es sei denn, ein Schild weißt darauf hin, dass hier die StVO gilt, habe ich aber noch nie an einer Tanke gesehen.

So gilt auf diesen Privatgrundstücken das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Würde es zum Schaden kommen, dann würde die Schuld wohl 50/ 50 verteilt.

Zunächstmal, wenns kracht wird oft mit einer 50/50 Teilung zu rechnen sein, da jeder den Unfall hätte verhindern können und man hier besondere Vorsicht walten lassen muß.

Vorfahrt hat der der zuerst losfährt. Da der auf die Fahrbahn Einfahrende bzw. Losfahrende auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen muß (§10 StVO). Wenn beide gleichzeitig losfahren wird 1 vor 2 auf der Ausfahrt stehen.

Woher ich das weiß:Recherche

In einer solchen Situation würde ich mich niemals auf irgendwelche angeblichen Vorfahrtsrechte berufen, sondern lieber mal 3 Sekunden warten, um am Ende einen Unfall zu vermeiden.

Ich bin mir sicher: Kommt es hier zu einem Unfall, wird der Schaden geteilt.

Keiner, wie auf dem Parkplatz.

Beide fahren, beide bekommen somit nur 50% vom Gegner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung