Wer hat die Kosten zu tragen?
Hallo :)
Wir wohnen in einer Mietwohnung mit Garten und einem Teich.
Unser Vormieter hatte sich immer um den Teich gekümmert. Nachdem er verstorben ist wurde an dem Teich nichts mehr gemacht, ganze 4 Jahre lang. Dementsprechend sah der Teich aus.
Der Garten ist von 3 Seiten her einsehbar, liegt mitten im Ortskern. Unsere Nachbarn haben uns immer wieder erzählt wie schön der Garten/-teich mal war und und und also haben wir uns entschlossen alles nach und nach wieder herzurichten, natürlich nicht lediglich für die Augen der Anwohner sondern auch für unsere. Der Teich hat auch schon ziemlich gestunken....
Bepflanzt war der Teich mit Schilf, ohne Sperre. Dadurch dass das Schilf ungehindert wuchern konnte wurde die Teichfolie an vielen Stellen durchbohrt.
Wir haben nun in 2 Tagen dass Wasser abgelassen, die Folie gereinigt, das Schilf entfernt, Wurzeln an die wir rankamen entfernt, die Löcher geflickt, die Steine aus den Wurzeln entfernt und gereinigt und alles wieder aufgefüllt. War wirklich sehr viel arbeit aber leider haben wir die Folie wohl nicht komplett abgedichtet bekommen...Somit müssten wir jetzt die Folie ersetzen.
Da aber der Teich angemietet ist, der Vermieter den Teich hat bauen lassen bzw. selbst gebaut hat würde ich nun gerne wissen wer die Kosten für den Wiederaufbau zu tragen hat?
Der Teich hat die Maße 7x5x1m und fasst circa 17.500l. Die Kosten für Folie+Vlies+Wurzelsperre belaufen sich auf circa 810€. Machen würden wir es selbst.
5 Antworten
Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig. Die kosten für die Gartenpflege kann er allerdings über die Nebenkosten umlegen.
Wurde im Mietvertrag eine Vereinbarung zur Gartenpflege getroffen?
Wenn ihr laut Mietvertrag für die Pflege verantwortlich sein, bin ich mir allerdings sicher, dass eine so umfassende Sanierungsmaßnahme keine übliche von euch zu erbringende Pflegemaßnahme ist. Dann wären wir also wieder beim Vermieter.
"Grundsätzlich" Nein, Mietet man eine Wohnung mit Garten, der einem zur alleinigen Nutzung überlassen ist, dann ist der VM außen vor.
Es ist also erstmal zu klären in welchem Umfang der Garten im Mietvertrag drin steht.
frag doch mal nett/freundlich beim Vermieter nach, ob er sich beteiligen würde, zeig ihm die vorher / nachher Bilder...
Gab/gibt es eine Vereinbarung wegen der Gartenpflege mit dem Vormieter/Euch ?
Schildere die Situation, erwarte nicht sofort eine Lösung sondern lass ihn mal darüber schlafen.
der Vermieter den Teich hat bauen lassen bzw. selbst gebaut
ergo gehört es zu dessen Aufgaben ( incl. Kostenübernahme ) für die Erhaltung dieses Teichs zu sorgen. Inwieweit sich die Kosten u.U. über die Betriebskosten als Teil der Gartenpflege auf die Mieter umlegen lassen würde, stünde dann auf einem anderen Blatt.
Das kommt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist, wenn euch der Garten zur Nutzung komplett überlassen ist, müsst ihr, wenn ihr den Teich erhalten wollt, dafür aufkommen.
Ist der Garten gar nicht mitgemietet, oder Gemeinschaftsnutzung vorgesehen, dann liegt seine Instandhaltung im Aufgabengebiet des VM.
Da sich ja 4 Jahre nichts tat könnt ihr euch vorstellen wie der Vermieter zu Instandhaltung steht. Er will kein Geld ausgeben. Damit werdet ihr es eben selbst zahlen müssen oder so lassen wie es ist.
Im Endeffekt würde er selbst wenn er kosten übernimmt, die auf die Mieter umlegen. Womit dann die eine Frau, die ja nichts davon wissen will sauer wird. Allein deshalb ist ja schon klar warum der Vermieter wohl da auch nichts dran tat.
Hier im Haus sind 3 Parteien. Im Vertrag steht "Gartenmitbenutzung". Ein älterer Herr Ü80 ist gerne im Garten, kann aber nicht wirklich etwas machen (Ihn freut es aber sehr dass wir etwas machen :D) Und noch eine Dame die von dem Garten überhaupt nichts wissen möchte und auch noch nicht im Garten war. Somit bleibt alles an uns hängen ^^