Wer darf Mietvertrag unterschreiben?

4 Antworten

Auch mit Vollmacht bist du ja nicht der Vermieter. Du kannst aber in Absprache den Vertrag unterschreiben mit dem Zusatz "in Vertretung". Natürlich muss das dann auch aus der Vollmacht so hervor gehen, dass du dazu berechtigt bist.

Nur weil du eine Vollmacht hast, wirst du nicht Eigentümer. Deine Oma ist daher Vermieterin. Den Vertrag schließt sie entweder persönlich ab oder du in Vertretung für sie.

Eine Generalvollmacht ist auch nur eine Vertretungsvollmacht in Geschäftsangelegenheiten plus in Rechtssachen. Sie kann erteilt und wieder entzogen werden.

Vermieterin ist de-jure deine Grossmutter, denn das Haus gehört ihr. Sie erteilt Hausrecht und kann es wieder entziehen, auch ohne dein Mitwirken. Sie ist also noch immer alleinbevollmächtigt. Du hast die Geschäftsvollmacht und unterzeichnest an ihrer Stelle. Die Vollmacht muss aber mindestens als Kopie zum Vertrag hinzu.

Von wem wurde denn die Generalvollmacht erstellt?

Woher ich das weiß:Recherche

Almdudler2 
Fragesteller
 16.08.2020, 16:03

Von meiner Großmutter. Diese ist auch noch geschäftsfähig, aufgrund Ihres Alters überlässt sie jedoch sämtliche Behörden und Verwaltungsgönge mir.

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albatroz1102  16.08.2020, 16:04
@Almdudler2

Eine Privatperson kann keine Generalvollmacht erstellen. Das ist kein Amt und keine Behörde.

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Bergfex49  16.08.2020, 16:16
@albatroz1102

Hallo albatrotz, welche Generalvollmacht kann denn ein Amt oder eine Behörde erteilen?

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albatroz1102  16.08.2020, 16:17
@Bergfex49

Eine Privatperson kann keine Vollmachten in der Art erstellen. Außnahme eine Einzelverfügungsvollmacht für die Bank sonst keine mehr.

Eine Bank kann eine Generalvollmacht erstellen.

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Bergfex49  16.08.2020, 16:33
@albatroz1102

Hallo, ich dachte nach § 167 BGB kann eine Vollmacht erteilt werden; "das ist kein Amt und keine Behörde": welche Vollmachten können denn Amt und/oder Behörde an Privatpersonen erteilen?

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Kuestenflieger  16.08.2020, 17:54
@Almdudler2

Ist diese Vollmacht notariell beglaubigt ?

Meine ist , auch mit der Patientenverfügung , und bei der Bundesnotarkammer gemeldet !

Den Mietvetrag kann Oma doch noch selbst abzeichnen !!!

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alexs72  16.08.2020, 16:54

eine generalvollmacht dient dazu, dass der bevollmächtigte sämtliche rechtsgeschäfte abwickeln kann! ;-)

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albatroz1102  16.08.2020, 16:55
@alexs72

Ja schon, aber eine Privatperson kann und darf keine Generalvollmachten erstellen. Die sind ungültig.

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alexs72  16.08.2020, 17:01
@albatroz1102

doch...darf und kann sie....siehe:"unter aus drücklicher Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, mich in alle n gesetzlich zulässigen Angelegenheiten ohne Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich (gegenüber Banken, Behörden, Gerichten und dritten Personen/Stellen) zu vertreten und diese w ahrzunehmen, soweit geltend gemachte oder gelte nd zu machendeAns prüche/ A ngelegenheite n bestehen (Generalvollmacht). Ich gestatte dem/der oben angeführten Bevollmächtigten/Bevollmächtigten die B efugnissämtliche R echtsgeschäfte und Rechtshand lungen verbindlich durchz uführen, die v on mir und mir gegenüber nach den gesetzlic hen Regelungen vor genommen werden können und bei de ne n das G esetz eine S tellvertretung/Vollmacht zulässig ansieht."

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alexs72  16.08.2020, 17:07
@albatroz1102

wozu? der vollmachtgeber ist im vollbesitz seiner geistigen kräfte und überträgt dem nehmer sämtliche vollmachten! tagtäglich passiert das tausendfach und selbst ein prokurist, einer firma, wird mit diesen vollmachten ausgestattet! auf geschäftlicher ebene natürlich!

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albatroz1102  16.08.2020, 17:09
@alexs72

Der Prokurist wird ins Handlsregister eingetragen und somit öffentlich ersichtlich bestellt, daß er Prokura hat.

Privat kannst Du gar nichts machen.

Mir scheint Du hast von Recht und Vollmachten "Null" Ahnung.

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