Wenn sich der Polizei nicht ausweisen kann, darf er mich nach eine ausweiß fragen (Österreich)?

4 Antworten

Wenn er sich auf Nachfragen nicht ausweist/ausweisen kann, solltest du erst einmal den Notruf wählen. Die Leitstelle kann dir bestätigen, dass der Polizist echt ist. Es gab in den letzten Jahren mehrfach den Fall, dass unechte Polizisten in Uniform aber ohne Ausweis unterwegs waren. Daher sollte man bei der Leitstelle nachfragen, ob dies eine echte Kontrolle ist.

Wenn es eine echte Kontrolle ist, musst du dich natürlich ausweisen. Ob der Polizist dir den Polizeiausweis zeigt, ist da unerheblich.

Im Normalfall wird dir auf freundliches Nachfragen der Ausweis gezeigt.

In Uniform: definitiv ja

Zivil: frommer Wunsch, aber leider nicht beweisbar

Von Experte wiki01 bestätigt

Seine Uniform ist sein "Ausweis" - gerade in Österreich läuft das etwas deutlicher ab als hier, wenn man dich als Auslânder nach deinen Ausweis fragt und du keinen vorlegen kannst.

Da solltest du tunlichst darauf verzichten auf Konfrontation zu gehen. Da sind schnell 100 bis 1000 Euro als Strafe abgerufen, im Wiederholungsfall gehts bei 1000 erst los und kann 5000 Euro werden...

Und ob der ein echter Polizist ist merkst du spâtestens wenn du auf der Wache sitzt und darauf wartest dass die Unterlagen, die deine Identitât bestätigen dorthin übermittelt werden...

dancefloor55  21.09.2021, 07:10
Seine Uniform ist sein "Ausweis" - gerade in Österreich läuft das etwas deutlicher ab als hier, wenn man dich als Auslânder nach deinen Ausweis fragt und du keinen vorlegen kannst.

die Aussage ist falsch - auch ein Polizist muss dich , wenn er dich kontrollieren will, ausweisen können. Die Uniform könnte ja auch nur von einem Karnevalskostüm sein (gibt schon welche, die fast echt aussehen - Kleinigkeiten sind anders aber ob das einem als Laie auffällt ist fraglich).

Da solltest du tunlichst darauf verzichten auf Konfrontation zu gehen.

hier hast du allerdings Recht. Wenn er das nicht kann und ich kontrollieren will, dann würde ich vorschlagen dass das doch der Kollege machen soll (der hat ja hoffentlich einen Ausweis dabei - und Polizisten treten grundsätzlich nur zu Zweit auf, kein Polizist macht im Aleingang eine Kontrolle - zu gefährlich für ihn). Wenn alle Stricke reißen würde ich anbieten das alles auf die Polizeiwache zu verlegen.

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wiki01  21.09.2021, 07:21
@dancefloor55

Du bist derjenige, der falsch liegt. Zitat:

„Die Annahme, dass sich ein Polizist generell für jedermann auf Verlangen mit Namen, Dienstnummer, Revier usw. ausweisen muss, ist falsch. Polizisten weisen sich bereits durch das Vorhandensein einer Dienstkleidung aus. Außerdem gilt das Recht auf informelle Selbstbestimmung vernünftigerweise auch für Polizisten.

Gegenüber den direkt Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme müssen sich jedoch Beamte, die keine Dienstkleidung tragen (Zivilbeamte, Kriminalbeamte), durch das Zeigen einer Dienstmarke/Dienstausweis legitimieren.“

Zitat Ende.

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Leestiger  21.09.2021, 17:58
@wiki01

Hâtte ich schon hingekriegt, aber mit den Ösigesetzen und Vorgaben hab ich es nicht so, da muss ich ewig rumkramen..

Aber natürlich kann auch ich:

Gemäß § 9 SPG sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dazu verpflichtet, auf Verlangen ihre Dienstnummer bekanntzugeben – um zu wissen, mit wem man bei der Kontrolle gesprochen hat-, wobei dies nur gilt, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgabe/Amtshandlung nicht gefährdet wird.

Polizeibeamte müssen aber nicht ihren Namen nennen, in der Regel wird eine Karte mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer herausgegeben.

Gesetzliche Grundlage dafür nur die Dienstnummer angeben zu müssen unter:

https://www.jusline.at/gesetz/spg/paragraf/30

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Ob sich ein Polizist ausweisen oder nicht ausweisen kann, ist nicht entscheidend. Er muss es nicht, sofern er in Dienstkleidung die Kontrolle durchführt. Ausweisen muss er sich nur, wenn er eine Kontrolle in Zivil durchführt.