Wenn mein Mann stirb, bleibt seine Schewster Schwägerin?
Okey, nein, ich bin weder veheiratet noch liegt irgendjemand im Sterben, aber diese Frage geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Angenommen mein Mann (M.) hat eine Schwester (S.) und S. ist meine Schwägerin. Was ist wenn M. stirbt? Bleibt S. dann meine Schwägerin...? Wenn jetzt kommt: "Sicherlich Nichts" Wieso nicht? Ist dieses "Bündnis" mit dem Tod von M. aufgehoben??
Freue mich über Antworten (: LG Teebeutelchen98
6 Antworten
Natürlich bleibt sie Deine Schwägerin. Du bleibst ja auch Witwe, auch wenn Du wieder heiratest. Dann ist sie Deine Schwägerin aus erster Ehe.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html
Da es ja für den Ehegatten auch gilt, wenn die Ehe nicht mehr besteht, gehe ich jetzt davon aus, dass es auch für Schwager gilt, wenn die Ehe nicht mehr besteht.
Hier ein Zitat aus Wikipedia:
"Die Schwägerschaft endet nicht - wie häufig angenommen wird - durch eine Scheidung; den "Ex-Schwager" gibt es nicht, das Schwägerschaftsverhältnis besteht lebenslang, es sei denn, eine Ehe wird für nichtig erklärt."
Somit ist S. deine Schwägerin solange du/sie noch leb(s)t; auch wenn dein Mann schon tod sein sollte.
kommt auf die freundschaftlichkeit eures verhältnisses vor dem ableben des mannes an....
Sie bleibt Deine Schwegerin, Du gibst ja auch nicht automatisch Deinen Fam.Nahmen ab.
Sie bleibt Deine Schwägerin
Gilt das auch vor dem Gesetz? Also z. B. Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren?