Wenn man bei einer Maßnahme der vom Arbeitsamt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Maßnahmewidriges Verhalten wird eigentlich nur dann sanktioniert, wenn es zum Abbruch der Maßnahme führt.
D.h. während einer Maßnahme zu kürzen, widerspräche möglicherweise den Fachanweisungen der ARGE zu § 31 SGBII.
Schau mal hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-31---20.11.2009.pdf


Havelboy 
Fragesteller
 05.04.2010, 00:33

Die Frage wäre natürlich, wenn ich in unterschiedlichen Zeitabständen immer mal paar Tage gefehlt habe, iwst es dann eine erste, oder eine wiederholte Pflichtverletzung ?

0
VirtualSelf  05.04.2010, 00:45
@Havelboy

Innerhalb einer Maßnahme wird es sicherlich eine wiederholte Pflichtverletzung oder ein wiederholt maßnahmewidriges Verhalten sein.

0

Während der Maßnahme wird üblicherweise nicht sanktioniert - erst wenn der Maßnahmeträger wegen mangelnder Mitwirkung kündigt, kommt es üblicherweise zu Kürzung. Bei Menschen unter 25 Jahre beträgt die Sanktion 100% der Regelleistung, im Wiederholungsfall zudem 100% der Kosten der Unterkunft. Bei Menschen über 25 Jahren wird in 30%-Schritten gekürzt: beim ersten Mal 30%, beim zweiten Mal 60%. Ein Maßnahmeabbruch zählt dabei als eine mangelnde Mitwirkung.

Aber warum machst Du nicht mit und versuchst, möglichst viel Unterstützung bei der Maßnahme zu bekommen? Die Maßnahme dient ja nicht (nur) dazu, Dich zu triezen, sondern soll ja auch helfen, und billiger bekommst Du nirgends Unterstützung. Nur: Wenn der Maßnahmeträger sich immer nur damit abkämpfen muss, dass Du überhaupt mal erscheinst, ist weitergehende Unterstützung schwierig.


Havelboy 
Fragesteller
 06.04.2010, 01:05

Also, wenn ich paar Tage gefehlt habe und die Maßnahme abbreche, werden mir Mir max. 30% gekürzt.

Is das so richtig ???

(weil die Maßnahme geht völlig am Thema vorbei & überfordert mich, so das ich schon 1 Woche wegen stress im Klinikum war)

0
casilein  06.04.2010, 21:19
@Havelboy

Wenn Du über 25 bist, gehe ich davon aus. (Allerdings will ich nicht für die Differenz aufkommen, wenn die Arge doch mehr kürzt... ;-)

Wenn Du wegen des Stresses schon in ärztlicher Behandlung bist, wirst Du dies sicher auch attestiert bekommen. Damit solltest Du beim Sachbearbeiter der Arge vorsprechen und um eine passendere und hilfreichere Maßnahme bitten.

0

Kommt drauf an. Man bekommt erst mal eine Aufforderung, sich zu dem scheinbar unentschuldigten Fehlen zu äußern. Wenn man sich dann nicht äußert und auch weiter der Maßnahme fern bleibt, ist eine weitergehende Sanktion durchaus vorstellbar. Hängt wohl auch davon ab, wie lange die Maßnahme dann geht.

Bei entsprechendem verhalten können sie Dich für einen begrenzten Zeitraum auch ganz sperren.