Wenn man ein Paket in der DHL-Packstation findet (weil es z.B. falsch eingelegt war), es behält und dann den Inhalt verkauft, ist man dann ein Hehler?
Ist das überhaupt eine Straftat? Interessiert das die Polizei?
Ich selbst vermisse nämlich seit dem 23.12.21 ein in eine Packstation eingelegtes Paket, das ich nie bekommen habe, vermutlich, weil der Fahrer es in ein falsches Fach einlegte oder vor der Packstation vergass. So wechselte es den Besitzer.
Jetzt sehe ich, dass die von mir vermisste Ware (es ist anhand der Seriennummer definitiv meine) in den eBay-Kleinanzeigen von einem Verkäufer in meinem PLZ-Bereich zum Verkauf angeboten wird ("Verkaufe für einen Freund ....")
Interessiert das die Polizei, ist er der rechtmässige Finder oder muss ich das persönlich mit Gewalt regeln? Ich hätte nämlich gerne endlich meine seit über einem Monat vermisste Ware in meinen Händen.
5 Antworten
Derjenige, der es aus der Packstation mitgenommen hat, hat die Ware unterschlagen. Wenn der Verkäufer "ein Freund" des Unterschlägers ist, macht er sich der Hehlerei schuldig.
Natürlich kannst du eine Anzeige starten aber der "Fahrer" kann das Paket in kein falsches Fach legen weil er das Fach nicht aussucht. Das macht das System. Und davor vergessen kommt auch eher in einem von 10.000 Fällen vor...wenn überhaupt.
Erfahrungsgemäß wird diese plumpe Art von Betrug innerhalb von 3-4 Tagen aufgedeckt
Naja dann mach kein Drama und löse ein Ticket bei DHL/Post und schildere ihnen dein Leiden.
Die Stationen sind Videoüberwacht.
Und dir kanns ja egal sein als Käufer mit TrackID. Geh den offiziellen Weg.
Oder recherchierst du hier Wissen über Packstationbetrug ? Dieses Problem wird nämlich auch immer präsenter momentan.
Wende dich an den Verdienstleister und mach keinen auf Gangster.
"aber der "Fahrer" kann das Paket in kein falsches Fach legen"
....doch, ich habe selbst schon ein Paket für eine andere Person in einem Fach für mich gefunden. Da war mein Paket und ein weiteres drin. Dies habe ich dann beim Postamt abgegeben damit es zugestellt wird.
Dann ist das trotzdem eine fehlfunktion des System oder das die Abholzeit ist abgelaufen aber nicht herausgenommen und das system denkt das Fach ist leer.
Oder was auch immer wieder vorkommt ist das der Kunde das Fach öffnet und sich denkt: ne das will ich nicht, legt es wieder rein weil er denkt das geht automatisch zurück. Das system glaubt aber das paket wurde abgeholt.
Anzeige bei der Polizei erstatten.
Was willst du 'persönlich mit Gewalt' regeln? Erstmal solltest du den Artikel kaufen, dann besitzt du ihn. Und dann den Verkäufer anzeigen. Was daraus wird, wird sich zeigen.
Du hast die Frage nicht verstanden. Vielleicht war der Text auch zu lang. Es ist mein Eigentum. Ich habe das Paket nur nie erhalten.
Das habe ich schon verstanden.
Ich hätte nämlich gerne endlich meine seit über einem Monat vermisste Ware in meinen Händen.
Deswegen sollst du sie dem Verkäufer abkaufen. Nachweise, dass sie Sendung auf dem Weg zu dir verloren gegangen ist, hast du bestimmt. Ebenso die Anzeige von ebay kleinanzeigen gespeichert. Damit kannst du gegen den Verkäufer vorgehen. Ganz legal, ohne Gewalt.
Die Anzeige des ursprünglichen Verkäufers ist sogar noch online. Den Schriftverkehr an DHL habe ich natürlich, denn sowohl der Verkäufer als auch ich haben reklamiert. Es läuft eine Sendungsnachverfolgung, die allerdings im Nichts enden wird. Ich sträube mich aber dagegen, dem Typen Geld in die Hand zu drücken. Er verkauft unrechtmässig mein Eigentum. Die Frage ist, ob ich mit dem Verkäufer unter einem anderen Vorwand einen Termin ausmache, und dann die Polizei mitbringe, falls die das interessiert. Belegen kann ich meinen Kaufvertrag, den Artikel und die Verlustanzeige ja.
Wieso sollte der Nachforschungsantrag im nichts enden? Wenn es ist kommt eine Eidesstaatliche Erklärung und dann wird dem Verkäufer das Geld erstattet.
Wieso sollte der Nachforschungsantrag im nichts enden?
Weil der Status der Sendung "zugestellt" lautet. Und zwar an mich. Allerdings war das Fach in der Packstation leer. Ich hatte die Sendung niemals erhalten. Der Inhalt wird aber jetzt von einer mir unbekannten Person zum Verkauf angeboten.
Ja genau dann muss aber DHL nachweisen können, dass du das Paket erhalten hast.
Das bezweifle ich, dass die das müssen. Aber der Bescheid des Nachforschungsauftrages ist ja auch noch gar nicht da.
Doch das müssen sie ganz sicher. Ein Nachforschungsantrag kann gerne mal 1-2 Monate dauern.
Nein, Unterschlagung ist das
Wie also komme ich an meine Ware? Der Verkäufer ist ja gar nicht der Eigentümer.
Theoretisch Polizei einschalten oder zivilrechtlich klagen.
Dann rufe ich morgen die Cops an und hoffe, dass die Zeit haben. Es geht um ca. 400 Euro, der Typ ist also vielleicht froh, wenn er schnell einen Hunderter bekommt. Es könnte also schnell wieder weg sein, Klage dauert zu lange.
Du solltest auf jeden Fall den Kauf selbst mit Zeugen tätigen. Bis die Polizei da in den Quark kommt, hat schon längst wer anders deine Ware gekauft. Die Polizei stellt dann nur noch amtlich fest, dass sie nicht in der Lage ist, den Täter zu ermitteln, da sich dieser in einen fremden Account gehackt hat.
Es ist mir eigentlich ziemlich egal, was der Fahrer gemacht hat. Vielleicht hat er es auch selbst mitgenommen. Tatsache ist, dass ich das Paket nicht erhalten habe, weil sich an der Packstation ein leeres Fach öffnete. Seitdem ist der Status 'zugestellt', nur eben nicht an nicht. Kann vielleicht mal irgendwie passieren. Mir egal. Tatsache ist, dass mein Eigentum gerade zum Verkauf angeboten wird.