Wenn man bei Mofa bei der Praxis dabei war jedoch nicht die ganze Zeit gefahren ist muss man das wiederholen oder reicht es dann die Theorie Prüfung zu bestehe?

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Siehe Anlage 1 FeV:

2. Praktische Ausbildung
2.1 Die praktische Ausbildung muss mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten umfassen, wenn Bewerber einzeln ausgebildet werden.
2.2 Werden Bewerber in einer Gruppe unterrichtet, muss die praktische Ausbildung der Gruppe mindestens zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen.
2.3 Die Gruppe darf nicht mehr als vier Teilnehmer haben; für bis zu zwei Teilnehmer muss für die gesamte Dauer der praktischen Ausbildung ein Mofa zur Verfügung stehen.

Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, darf dir der Fahrlehrer die Bescheinigung ausstellen, mit der du du die Theorieprüfung ablegen darfst, §5 FeV:

(2) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn er von einem zur Ausbildung berechtigten Fahrlehrer entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 ausgebildet worden ist und hierüber der prüfenden Stelle eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 2 vorlegt.

Das entscheidet der Fahrlehrer.