Wie viel Verkäufe kann man bei Ebay machen?
Ich will kein Stress mit Finanzamt kriegen, ab wie viel Geld kriege ich eine Meldung von den bzw. werde ich erinnert von den? Ich verkaufe nebenberuflich Kleidung auf Ebay und habe 300€ erwirtschaftet, ab wie viel Euros Geld meldet sich das Finanzamt?
4 Antworten
Ich verkaufe nebenberuflich Kleidung auf Ebay und habe 300€ erwirtschaftet, ab wie viel Euros Geld meldet sich das Finanzamt?
Gem PStTG ist eine Meldung bei 2.000€ Umsatz oder 30 Geschäftsvorgängen.
Aber anmelden musst du deine Tätigkeit trotzdem. Eine Anmeldung bedingt ja nicht zwangsläufig ein horrende Steuernachzahlung!
Warum du ein Gewerbe anmelden musst?
Also grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Bei Bedarf erkläre ich dir gerne die einzelnen Punkte
Also ab zum Gewerbeamt, ein nicht angemeldetes Gewerbe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, und denn noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans FA übermitteln.
Da du ja so sparsam mit wichtigen Infos bist:
Was macht das für ein Sinn mit Finanzamt?
Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.
Um es kurz zu fassen:
Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.
Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern.
Weder die 300€, noch die 2.000€, sind für deine Anmeldeverpflichtung maßgeblich.
Du betreibst den Handel:
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.
Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.
Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.
Ich verkaufe nebenberuflich Kleidung auf Ebay und habe 300€ erwirtschaftet...
Dann hättest Du längst ein Gewerbe anmelden müssen.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
...ab wie viel Euros Geld meldet sich das Finanzamt?
Das geht ziemlich schnell:
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Dünnes Eis, auf dem Du wandelst, gaaanz dünnes Eis...
Melde am besten sofort ein Gewerbe an und verbuche alles was du bisher verkaufst hast. Das Finanzamt geht regelmäßig die eBay Verkäufe der letzten Jahre durch. Alles vollautomatisch.
Ich denke die fragen auch nicht freundlich an sondern schicken gleich Anzeigen.
Du erwirtschaftet nebenberuflich was bei eBay dann solltest du solange hier Gewinnabsicht hinter steht ab dem ersten Verkauf auch ein Nebengewerbe anmelden.
Melden müssen sie es ab 2000 Euro oder 30 Verkäufen. Kannst aber halt Pech haben das weniger reicht und man dir gewerbliches handeln unterstellt dann wird's auch so teuer.
Ich habe über 50 Sachen drin und mehr aber habe nur 300€ Gewinn gemacht also heißt es nicht das ich ein Gewerbe brauche weil ich habe keine 2000€ gemacht