Wem gehört das Auto? Besitz bzw.Eigentum?
Ein Mann kauft ein Auto. Der Kaufvertrag läuft auf seinen Namen. Angemeldet wurde das Auto auf seine sehr kranke Stieftochter. Nun ist die Dame plötzlich verstorben, Erben gibt es keine. Kann er nun das Auto ohne Probleme auf sich ummelden?
9 Antworten
Der Eigentümer ist der, der den Kaufvertrag neben dem Verkäufer unterzeichnet hat. Völlig egal ist, von welchem Konto das Geld kam, wer bar bezahlt hat, oder ob das Geld von einer Bank, Sparkasse oder Oma Erna geliehen wurde.
Daneben kann es noch einen Besitzer geben, der als Fahrzeughalter im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein eingetragen ist. Der Käufer kann aber auch selber in den Dokumenten auftauchen.
Dann gibt es noch den Fahrer und den Versicherungsnehmer der Kraftfahrtversicherung, die alle alternativ zum Käufer sein können, aber nicht müssen.
Am Ende gibt es noch den Steuerschuldner für die Kraftfahrzeugsteuer. Er ist mit dem Fahrzeughalter identisch.
Jetzt schreibt er die Kraftfahrzeugversicherung online oder beim Vermittler um und läßt sich die schadensfreien Jahre des ehemaligen Halters - seine Tochter übertragen - beim Vermittler.
Er war, ist und bleibt Eigentümer des Autos, gegenüber Neugierigen oder Erben kann er seine Eigentümerschaft durch den Kaufvertrag mit seiner Unterschrift jederzeit nachweisen.
Daneben kann es noch einen Besitzer geben, der als Fahrzeughalter im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Falsch. Besitzer ist jemand, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt. Das kann der Halter sein, das kann aber auch jemand anderes sein.
Der Eigentümer ist der "Mann". Demnach muss er das Auto auch nicht erben, damit es ihm gehört. Ein Auto ummelden kann jeder, dafür braucht es nur Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, die Nummernschilder und etwas Geld.
Wenn ihm die Fahrzeugpapiere vorliegen und der Kaufvertrag der auf seinen Namen läuft vorliegt, ja.
Der Fahrzeugeigentümer muss weder Fahrzeughalter noch Versicherungsnehmer sein.
Nun ist die Dame plötzlich verstorben, Erben gibt es keine.
Erben gibt es schon.
Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, erbt der Staat!
... zu was benötigt denn der Mann Erben, wenn er noch lebt?
Ihm gehört doch die Kiste, er ist der Eigentümer, Halter war seine ST, und umschreiben kann er mit den Papieren.
Wer sollte ihm das verbieten?
Demjenigen der das auto gekauft hat.
Also wer den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Auf wem das Auto angemeldet ist, ist ja nur Versicherungssache
Dann steht Aussage gegen Aussage. Derjenige, der ein Recht herleiten will, muß also einen Zeugen bringen. Gibt es keine Zeugen, hat er Pech gehabt. Es gibt aber den sogenannten Anscheinsbeweis: Er muß beweisen, daß das Geld von seinem Konto kam oder der Verkäufer des Autohauses erinnert sich an den Kaufvorgang.
Auf wen das Auto angemeldet ist, ist ja nur Versicherungssache
Nicht nur. Der Halter ist auch Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer.
"Also wer den Kaufvertrag unterschrieben hat."
Lediglich ein Indiz. Kaufverträge können mündlich geschlossen werden.