Welcher Beamtenlaufbahn gehören Lehrer an?
Ist man als (Gymnasial-)Lehrer Beamter im mittleren, gehobenen oder sogar höheren Dienst?
5 Antworten
Gymnasial-Lehrer werden in den meisten Bundesländer als Studienreferendare eingestellt. - Bedeutet höherer Dienst.
Nach der Ausbildung als Beamte auf Widerruf, entscheidet es sich, ob sie als Beamte oder Angestellte übernommen werden.
Wenn sie nach der Ausbildung als Angestellte übernommen werden, wird meist nach 2 - 3 Jahren eine Beamtenstelle auf Probe folgen.
Lies mal in Wikipedia unter Gymnasiallehrer, da werden alle Schrittchen erklärt zu diesem Ziel:
"Sowohl beamtete als auch angestellte Gymnasiallehrer werden, wie andere
Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst, nach den für den höheren
Dienst vorgegebenen Besoldungs- oder Vergütungstabellen (A 13 - A 16 für Beamte und Entgeltgruppe 13-15 TVöDL für Angestellte) bezahlt."
Aber viele Lehrer kommen da nicht (mehr) hin, weil sie als Angestellte arbeiten - also gleiche Arbeit für etwas tausend Euro brutto weniger machen.
Frage des Alters bei Ende des Studiums, das ist nur in den Ausnahmefällen 40. Für Quereinsteiger oft unerreichbar. ;-)
Zur info:
http://wubel.care-line.ist-im-web.de/die-zukunft/berufsaussichten/verbeamtet-oder-angestellt/
Der Hinweis auf das 40. war einmal.
Heute besteht auch noch die Möglichkeit, dass Lehrer mit 40 Jahren plus ? ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
@Apolon, danke für die Info, kommt für meine Freunde in Hessen zu spät, da ü50...
Bundesland => Altersgrenze / Bemerkungen
Baden-Württemberg
40 Jahre, darüber hinaus nur mit Zustimmung des FM; werden bei Lehrern häufig bis 45 Jahre gemacht
Bayern
45 Jahre, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landespersonalausschusses bzw. des FM
Berlin
Seit 2004 keine Verbeamtung von
Lehrkräften mehr
Brandenburg
45 Jahre
Bremen
45 Jahre
Hamburg
45 Jahre
Hessen
50 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern
45 Jahre; zur Zeit keine Verbeamtung
Niedersachsen
45 Jahre
Nordrhein-Westfalen
42 Jahre (Hinausschieben um max. 6 Jahre für Zivil- und Wehrdienst bzw. Kindererziehung aus ursächlichen Gründen möglich)
Rheinland-Pfalz
45 Jahre
Saarland
45 Jahre
Sachsen
45 Jahre, zur Zeit jedoch keine Verbeamtung von Lehrkräften
Sachsen-Anhalt
45 Jahre
Schleswig-Holstein
45 Jahre
Thüringen
45 Jahre, derzeit jedoch keine Verbeamtung von Lehrkräften
Lehrer für Grund, Haupt, Real und Gesamtschule (Sek1) sind gehobener Dienst,
Gymnasium und Gesamtschule (S1+2) ist höherer Dienst. BK ebenfalls hD
Eingangslehramt in NRW ist A12 bzw A13.
Niedersachsen afaik beides A13,
Verbeamtete Gymnasiallehrer sind dem höheren Dienst zuzuordnen.
Lehrer ist gehobener Dienst
Quatsch. Alle westdeutschen BL verbeamten noch.