Welche Tierpräparate sind vom Weiterverkauf ausgeschlossen?

2 Antworten

Wenn die Arten unter Naturschutz stehen, dürfen sie nur für Forschung und Lehre präpariert werden. Für private Zwecke gehandelt werden, dürfen Sie nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde (meist Landratsamt). Antiquitäten (50 Jahre vor Inkrafttreten derr Schutzgesetze dürfen frei gehandelt werden). Verschenken darf man die Präparate aber.

Du kannst je nach Präparat googlen, ob das Tier unter Artenschutz steht. Es gibt ja auch Präparate, die können schon älter sein, also aus einer Zeit, bevor diese Tiere seltener und damit gefährdeter wurden, so dass sie unter Artenschutz gestellt wurden. Du kannst auch einen Präparator selber kontaktieren. Oder mal beim Jagdverband in deiner Nähe nachfragen. Auch die örtliche Verwaltung weiß oft schon, welche Tiere bzw Präparate nicht verkauft werden dürfen.


seoBOXX 
Fragesteller
 25.04.2023, 13:24

Ich habe vor Wochen schonmal die Kreisbehörde angeschrieben per EMail mit einer PDF-Datei der Tiere und auch versucht dort anzurufen. Leider ohne Erfolg und das seit Monaten. Schwierig ist es auch mit dem Jahr der Präparation, da diese zum Teil aus Italien stammen und es wie gesagt gar keine Papiere gibt.

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