Welche Tierpräparate sind vom Weiterverkauf ausgeschlossen?
Hallo,
ich habe aus dem Nachlass meine Vaters mehrere Tierpräparate erhalten, die ich gerne verkaufen würde. Ich kann aber nirgendwo eine Liste finden, welche Tiere vom Verkauf ausgeschlossen sind bzw. welche Tiere Papiere benötigen. Papiere dafür gibt es im Übrigen nicht und die Tiere sind alle aus Italien also nichts exotisches.
Gibt es offizielle Stellen, die man hier Fragen kann? Ich will da wirklich keine Probleme bekommen.
2 Antworten
Wenn die Arten unter Naturschutz stehen, dürfen sie nur für Forschung und Lehre präpariert werden. Für private Zwecke gehandelt werden, dürfen Sie nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde (meist Landratsamt). Antiquitäten (50 Jahre vor Inkrafttreten derr Schutzgesetze dürfen frei gehandelt werden). Verschenken darf man die Präparate aber.
Du kannst je nach Präparat googlen, ob das Tier unter Artenschutz steht. Es gibt ja auch Präparate, die können schon älter sein, also aus einer Zeit, bevor diese Tiere seltener und damit gefährdeter wurden, so dass sie unter Artenschutz gestellt wurden. Du kannst auch einen Präparator selber kontaktieren. Oder mal beim Jagdverband in deiner Nähe nachfragen. Auch die örtliche Verwaltung weiß oft schon, welche Tiere bzw Präparate nicht verkauft werden dürfen.
Ich habe vor Wochen schonmal die Kreisbehörde angeschrieben per EMail mit einer PDF-Datei der Tiere und auch versucht dort anzurufen. Leider ohne Erfolg und das seit Monaten. Schwierig ist es auch mit dem Jahr der Präparation, da diese zum Teil aus Italien stammen und es wie gesagt gar keine Papiere gibt.