Welche Rechte und Pflichten hat das Veterinäramt?
Jemand hat unseren Stall auf dem Kieker und schickt andauernd das Veterinäramt vorbei. Der Amtstierarzt kennt sich aber weder mit unseren alten Haustierrassen aus, noch erkennt er offensichtliche Verletzungen von Pferden, die auf unseren Einzel-Krankenpaddocks stehen. Alles muss man ihm erklären und pampig und unhöflich ist er auch. Er droht ständig mit Auflagen und Schlachtungen (!), aber wir bekommen nie etwas schriftlich, was wann und wo wir nun ändern sollen.
Jetzt war er schon drei Mal da, wir haben immer alle seine Vorschläge umgesetzt, aber da wir nur die Pächter sind, können wir keine großen Umbauten machen, das müsste der Eigentümer machen (der es nicht tun wird).
Nach jedem Besuch bekommen wir nur eine dicke Rechnung, weil er da war.
Haben wir auch irgendwelche Rechte? Z.B. von seinen Auflagen an uns? So kann er ja andauernd kommen und immer wieder etwas suchen und finden und dann kommt die nächste dicke Rechnung.
Wir machen das alles privat als Hobby, aber langsam macht es uns so keinen Spass mehr. :(
5 Antworten
Alles mit dokumentieren/protokollieren, wenn er einverstanden ist auch per Video. Termine aufschreiben, wann Maßnahmen umgesetzt sein sollen - wenn erl. kurze Mail mit Foto an ihn UND seinen Chef.
Arztbriefe von eurem TA anfordern, in denen drin steht, warum welches Pferd aufgrund welcher Verletzung gerade nicht in die Herde darf.
Allerdings ist natürlich das Argument, dass ihr keine baulichen Veränderungen durchführen könnt/dürft, weil ihr nur Pächter seid u. die Pferde auch nur hobbymäßig haltet, keines! Wenn diese nötig sind um dem Tierschutz/Tierwohl Rechnung zu tragen, muss entweder der Eigentümer eures Hofes dafür sorgen, oder ihr müsst ausziehen, weniger Pferde,... weiß ja jetzt nicht im Detail, was bemängelt wurde.
Wenn du von denen nichts schriftliches bekommst, dann hat er auch nichts zu melden. Da es ein Amt ist muß alles immer auch in schriftlicher Form abgegeben werden.
Ein solches Verhalten kenne ich nicht vom Vetamt. Wir wurden schon 2 mal gemeldet, ein mal weil bei uns angeblich ein totes Pferd auf der Koppel lag - das war aber ein schlafendes Fohlen, und einmal wegen einem abgemagerten Pferd - das war ein 32 jähriges Pferd, das am Ende seines Lebens war und nun eben nicht mehr mollig munter durch die Gegend rennt.
Beide male waren es normal kompetente Tierärzte, die ihre Aussagen schriftlich an uns abgegeben haben.
Allerdings haben wir bei dem 32 jährigen Pferd eine Auflage bekommen, das wir das besser füttern sollen, was natürlich vollkommener Quatsch war.
Haltung von Tieren muss halt artgerecht gestaltet sein.
Verstöße werden geahndet.
Wenn die Haltung aufgrund baulicher Mängel nicht möglich ist, müsst ihr entweder umbauen oder die Haltung aufgeben.
Ihr müsst euch nach § 2 Tierschutzgesetz richten. Ob ihr das als Hobby macht oder nicht ist da erstmal egal.
Hm...§ 2 TierSchG vielleicht? Da steht das mehr oder weniger wortwörtlich so drin.
Welches veterinäramt stellt rechnungen?
Das weiss ich nicht, mir ist es im zusammenhang mit betriebsünerprüfungen nich geläufig.
Was für leistungen rechnen sie denn ab?
Auch dieser Mensch hat einen Vorgesetzten. Ruft dort an und erkundigt euch. Und ihr könnt auch anbringen, dass ihr das nächste mal gerne Besuch von einem Tierarzt hättet, der sich nicht nur mit Hund und Katz auskennt sondern auf Nutztiere spezialisiert ist.
Wenn es so wäre, dann wäre die Welt sicher vollkommen anders, egal wie werden ja noch nicht mal die meisten Haustiere artgerecht gehalten. Es gibt auch keine solche Tierschutzrichtlinie.