Wehrpflicht früher für...?

3 Antworten

Wenn ich das richtig mitbekommen habe (solche Fälle hatte ich nie), spielte die politische Gesinnung, oder auch, ob jemand vorbestraft war, bei der Wehrpflicht keine Rolle. Wenn solche Erkenntnisse beim MAD vorlagen, wurde derjenige lediglich als Zeitsoldat in eine Vorgesetztenfunkion, oder für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht übernommen/eingesetzt.

Und konnte man sowas auch vortäuschen, um der Wehrpflicht zu entgehen?

Genau aus dem Grund wurde da vermutlich keine "Rücksicht" drauf genommen.

PS: Du meinst vermutlich Linksextremisten. Überführte RAF-Mitglieder wurden nicht zur Bundeswehr geschickt, sondern in den Knast.
Wobei die ganz Linken eher aus Gewissens- (oder "gewissen") Gründen den Wehrdienst verweigert haben, als ihn abzuleisten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufssoldat

Ich glaube dass Männer mit Vorstrafen unter Umständen nicht mehr eingezogen wurden, aber bin mir nicht sicher.

Grundsätzlich war die politische Gesinnung dort komplett irrelevant.

Was es mit Sicherheit nie gegeben hat, war dass jemand Zivildienst leisten MUSSTE. Es war seit Einführung des Zivildienstes immer so dass der Zivildienst ein Alternativdienst war auf den man unter Umständen ausweichen konnte wenn man keinen Militärdienst leisten wollte.

Grundsätzlich konnte man halt schauen dass man untauglich ist, Schwerhörigkeit vortäuschen oder so ging glaube ich. zB

Man konnte nichts vortäuschen.