Wegen eines offene Verfahrens durfte ich nicht in die Prüfung?
Ich wurde mit einem Roller angehalten, der normalerweise 25 km/h fährt. Obwohl ich meine Prüfbescheinigung und Versicherung hatte, meinte doch der Polizist, dass ich wahrscheinlich 45 gefahren bin und deswegen wurde ich angezeigt. Ich war bald mit meinem Führerschein durch und hatte nur noch die praktische Prüfung vor mir. Wegen der Anzeige durfte ich nicht an dieser Prüfung teilnehmen.
Was ist nun zu tun? Ich habe am 01.03.2023 einen Gerichtstermin. Das Problem ist, ich habe nur bis 28.02.2023 Zeit, sonst muss ich alles von neu machen mit dem Führerschein.
die normalerweise 25 KMH fährt
Was heißt hier "normalerweise"? Wie schnell fährt der Roller denn tatsächlich?
Ja das problem ist ich bin an dem tag 20 kmh gefahren weil noch ein freundin auf der roller drauf war
Ok, nochmal anders gefragt: Wie schnell kann der Roller tatsächlich fahren?
Wie gesagt 25kmh
1 Antwort
Wurde dein Roller sichergestellt? Dann wurde nämlich auch auf einem Rollenprüfstand die Endgeschwindigkeit ermittelt. Da es heute praktisch keine Mofas mehr gibt, sondern nur gedrosselte Kleinkrafträder, wird die Polizei auch ermitteln, ob und wie die Drosselung verbaut wurde. Da die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, steht für die fest, dass du ein KKR ohne Fahrerlaubnis geführt hast.
Wie konnte es dann zu einer Anklage kommen??!! Bei Gericht geht es um Beweise und was immer du auch einen Nazi-Polizisten schimpfst: Der kann auch nichts behaupten, was nicht durch ein Messgutachten o.ä. belegt ist.
Das so war so ein nazi polizist hab mein roller vom aldi gekauft für 1500€ es fährt nur 25kmh