Wasserabsperrventil für jede Wohnung Plicht?
In unserem Mehrfamilenhaus gibt es drei Steigleitungen. Jede von ihnen ist im Keller mit einem separaten Absperrventil abschließbar. Besteht trotzdem für die Wohnungseigentümer eine gesetzliche Pflicht dafür zu sorgen, dass sich die Wasserleitungen in jeder Wohnung separat durch ein Absperrventil schließen lassen? Damit nicht mehrere Wohnungen von Wasserzufuhr getrennt werden müssen, wenn in einer Wohnung Installationsarbeiten durchgeführt werden.
Mich interessiert ausschließlich die gesetzliche Lage, also keine Empfehlungen im Sinne was vernünftig ist.
2 Antworten
...ich bin nicht ganz sicher, denke aber, sofern nicht modernisiert wird, gilt das als "Bestand" und ist so zulässig. Fängt man aber an zu sanieren (wozu notwendige Reparaturen NICHT zählen!), muss man wohl jede Wohneinheit separat absperren können und mit Wohnungswasserzählern ausrüsten...ggf. auch "nach und nach", also wenn z.B. einzelne Wohnungen saniert werden.
Soweit ich weiß nein. Würde es aber empfehlen wenn sanierung gibt. Dann auch eigene wasserzähler um nicht immer pauschal abgerechnet zu werden.
Bei uns werden demnächst Wasserzähler in jeder Wohnung installiert - ist ja gesetzliche Pflicht spätestens in 2027. Der Antwort entnehme ich, dass im Zuge dieser Installationen auch Absperrventile in jeder Wohnung nachinstalliert werden MÜSSEN wo sie fehlen. Danke.