Miete teilen mutter mit Hartz 4?


13.11.2020, 18:27

Und der Sohn gehalt verdient

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Sohn mindestens 25 Jahre alt ist oder "gut" verdient, dann zahlt er die eine Hälfte der Miete und die andere Hälfte wird der Mutter vom Jobcenter erstattet.

Meiner Meinung nach kann man das als "Teilen" bezeichnen.

Mutter und Sohn dürfen sich teilen, was sie möchten.

Ihre § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung müssen sie sogar teilen, und zwar genau 50 : 50, wie es üblich ist, wenn zwei Verwandte in einem Haushalt leben (sprach mal das Bundessozialgericht).

Wenn ihr zwei also zum Beispiel 500,- Brutto-Kaltmiete zahlt und 80,- Heizkosten = 580,- Warmmiete, würde das Jobcenter davon die Hälfte für die Mutter übernehmen, also 290,-. Die restlichen 290,- müsstest du übernehmen, wenn dein Gehalt hoch genug ist und du keinen Bedarf mehr an ALG II hast.

Wenn dein Gehalt (oder auch dein Vermögen) aber sehr hoch ist, also mehr als das Doppelte deines Bedarfs an ALG II, muss das Jobcenter vermuten, dass du deiner Mutter mehr zugibst als die angegebene Hälfte der Warmmiete und die übliche Hälfte der sonstigen Haushaltkosten, steht in SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Stimmt das nicht, kannst du dieser Vermutung widersprechen - mit Aussicht auf Erfolg. Zuvor könntest du aber auch einfach deine vielen Freibeträge prüfen lassen vom Jobcenter oder von sonst wem (hier fragen!)!

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Da käme es erstens darauf an ob der Sohn mit der Mutter alleine wohnt, zweitens, was der Sohn dann an Brutto und Nettoeinkommen hat, drittens, wie alt er ist, viertens, was die Mutter für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom zahlen muss und fünftens, wie sich der Sohn mit seiner Mutter selber einigt.

Angenommen der Sohn ist min. 18 aber unter 25, wohnt mit der Mutter alleine, diese zahlt angemessene 540 € für die KDU - und 80 € für den normalen Haushaltsstrom an den Energieversorger und der Sohn würde normal arbeiten und keine Ausbildung mit Vergütung machen, die Mutter also kein Kindergeld für ihn bekommen und er würde 1000 € Brutto verdienen und 750 € Netto auf sein Konto bekommen !!!

Dann hätte er derzeit min. einen ALG - 2 Bedarf von 345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 270 € KDU - Kopfanteil = gesamt min. 615 € pro Monat.

Auf sein Bruttoerwerbseinkommen kann er ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll absetzen, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 1000 € Brutto käme man also auf 280 € Freibetrag und die würden dann theoretisch von den angenommenen 750 € Netto abgezogen und würden dann voraussichtlich max. 480 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.

Der Bedarf von angenommen min. 615 € wäre also um min. 135 € nicht gedeckt und die würde dann die Mutter ( wenn sie selber für sich auch noch Leistungen bekommt ) für den Sohn noch bekommen.

Er hätte dann also seine angenommenen 750 € Netto, die Mutter müsste diese angenommenen 135 € z.B. für seinen KDU - Kopfanteil von 270 € einsetzen und der Sohn müsste dann nur noch max. 135 € selber an seine Mutter zahlen, dazu kämen dann im Normalfall 40 € für den Haushaltsstrom, er müsste dann angenommen max. um die 175 € an seine Mutter zahlen.

Dann müsste er sich mit der Mutter auf ein angemessenes Kostgeld für seine Verpflegung und Versorgung einigen, oder das dann selber übernehmen, was er dann noch übrig hat ist seine.

Er darf nicht, er muß.

Wenn der Sohn ü 21 ist sein eigenes Geld verdient und noch bei der Mutter lebt, dann fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft der Mutter raus. Die Mutter bekommt vom Amt ihr ALG2 und die Anteilige hälftige Miete, den anderen Teil der Miete muß der Sohn aufbringen, genauso wie alle anderen gemeinsamen Kosten, z.b. Strom und Internet. er muß sich überall Hälftig daran beteiligen.

perledersuedsee  13.11.2020, 18:34

Hier steht aber nicht das Alter des Sohnes 🙄

0
Marlxon 
Fragesteller
 13.11.2020, 18:36

Das heißt ich müsste die Miete nicht alleine zahlen? Weil ich wohne zurzeit alleine und ich wollte mir mit meiner Mutter eine Wohnung suchen da sie krank ist. Aber alleine kann ich in meiner Gegend keine 3 Zimmer Wohnung zahlen

0
Marlxon 
Fragesteller
 13.11.2020, 18:39

Das heißt ich müsste die Miete nicht alleine zahlen? Weil ich wohne zurzeit alleine und ich wollte mir mit meiner Mutter eine Wohnung suchen da sie krank ist. Aber alleine kann ich in meiner Gegend keine 3 Zimmer Wohnung zahlen

0
berlina76  13.11.2020, 18:49
@Marlxon

Dann geht zusammen zum Amt und lasst euch beraten, wie hoch der Mietanteil deiner Mutter sein darf, wenn sie in deiner Wohnung ein Zimmer bekommt.

Nein, du mußt die Miete nicht allein tragen.

0
GerdausBerlin  14.11.2020, 01:51

Woher stammt das ominöse Alter 21? Aus dem SGB II sicher nicht!

0

Da wird nichts aufgeteilt. Die Mutter bekommt entsprechend weniger Mietzuschuss, wenn der Sohn Gehalt verdient (Bedarfsgemeinschaft). Wie ihr beiden dann miteinander klar kommt, ist euer Problem