Was wird mit den Möbel die ich mit meiner Mutter vor ihrem tot gekauft habe?

5 Antworten

Die sind Erbmasse und gehören den Geschwistern auch anteilig.

Sag ihnen, ihr könnt die aufteilen, einer bekommt einen Tisch und die anderen Stühle oder wie auch immer.

Kommt darauf an, wessen Name auf der Rechnung für die Möbel steht. Steht dort Dein Name, ist die Sache klar und die Möbel gehören Dir. Lediglich der Anteil, den Deine Mutter für die Möbel bezahlt hat, müßte zur Erbmasse dazugezählt werden. Steht nur ihr Name auf der Rechnung, gehen sie komplett in die Erbmasse.

Haben sich Deine Geschwister eigentlich an der Pflege Deiner Mutter beteiligt? Nein? Dann laß sie ruhig klagen, denn pflegende Angehörige können ihre Pflegetätigkeit in Form einer Ausgleichszahlung auf das Erbe anrechnen lassen.

Mit Erbschleicherei hat das nichts zu tun!

Du hast mit Deiner Mutter zusammen Möbel angeschafft?

Wer hat die Möbel denn bezahlt? Ihr beide? Nachweislich?

Scheinen ja sehr wertvolle Möbel zu sein, wenn man da von "Erbschleicherei" sprechen kann...

Fest steht: das Eigentum Deiner Mutter geht in die sogenannte Ermasse ein. Wenn Ihr die Möbel je zu Hälfte bezahlt habt, gehören sie Dir zur Hälfte.

Wenn Ihr sie im gemeinsamen Haushalt gemeinsam benutzt habt, wird es etwas schwieriger... Dann ist immerhin die Frage, wann Ihr die angeschafft habt. Man könnte ja davon ausgehen, dass Deine Mutter Dir "was dazugegeben hat", damit sie auch auf dem Stuhl sitzen kann (z.B.).

Du siehst: es ist eine Frage der Gesamtkonstellation... Insofern ist die Eigentumsfrage vielleicht nicht eindeutig zu beantworten...

Na ja - und dann stellt sich noch die Frage: hast Du Deine Mutter unentgeltlich gepflegt? Dann steht Dir vielleicht schon deshalb ein etwas größerer Anteil am Erbe Deiner Mutter zu als Deinen Geschwistern, die sich um nichts gekümmert haben...

Die Pflege eines Angehoerigen kann bei einem Nachlassverfahren durchaus angerechnet werden. Die Alternative zur haeuslichen Pflege waere ein Pflegeheim, das monatliche Kosten von ca. 4000.- EUR bedeutet. Das sollten die uebrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft erstmal bedenken.

 nun wollen mein Geschwister mich wegen erbschleicherei verklagen

Erbschleicherei wäre es, wenn Du grundsätzlich kein Anspruch auf das Erbe hättest.

Bei Euch geht es um die Erbmasse. Dazu gehört auch das Mobiliar. Das wäre unter den Erbberechtigten aufzuteilen.

Möglich wäre u.U. (unjuristisch?) Unterschlagung der Erbmasse.