3 Antworten

Nur den Eingangsbeitrag überflogen:

a) es gibt seine Schilderung und es gibt die der Polizeibeamten

b) wenn seine Schilderung stimmt, haben sich die Beamten ggf. strafbar gemacht (wie gesagt - nur überflogen), wenn die der Beamten (also der Tatvorwurf) stimmt, hat er sich strafbar gemacht.

Mehr kann man dazu kaum sagen.

An einem Hbf kann immer nach deinem Ausweis gefragt werden! Du hast Wind gesät und Sturm geerntet

Nicht schlüssig erzählt.

Die Polizei weiß auch, dass an Bahnhöfen Kameras angebracht sind und andere Personen waren auch anwesend- alles bisschen komisch.

Werde ich so behandelt, warte ich keine 2 Jahre bis sich was tut. Hört sich insgesamt an wie eine schlecht geschriebene Kindergeschichte.