Was passiert wenn eine Deutsche Frau mit einem Flüchtling oder Asyl schwanger geworden ist und einen Kind bekommen hat?
Kriegt der Vater einen Aufenthalt oder wird er trotzdem verwissen?
Aber es geht doch nicht er ist jetzt Elternpflichtig geworden?
11 Antworten
Kriegt der Vater einen Aufenthalt oder wird er trotzdem verwissen?
soweit er das Kind anerkennt, sich bemüht um Unterhalt leisten zu können etc. - besteht i.d.R. zumindest die Möglichkeit der Duldung.
Er hat gute Chancen eine Duldung zu erhalten.
Voraussetzung: Vaterschaft offiziell anerkennen und sich auch nachweislich um seinen Nachwuchs kümmern und im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterhalt zahlen.
Die Vaterschaft sichert nicht die Aufenthaltserlaubnis.
Sonst gäbe es sicher eine Reihe weiterer Babys ...
Eine Schwangerschaft ist leider kein Grund für ein dauerhaftes Bleiberecht, weder für die Mutter, noch für den Vater.
Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Das Verfahren läuft bis zur Feststellung ganz normal weiter.
Einen Vorteil hat man davon nicht. (Soweit ich weiß)
Oha wie gemein dir Gesetze sind.