Was lerne ich als Schulsanitäter, wann kann ich die Ausbildung beginnen und wo ist der Unterschied zum Beruf Sanitäter?

6 Antworten

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Ein Schulsanitäter lernt im Prinzip erweiterte Erste Hilfe. Dazu gehören Kenntnisse, wie du mit einfachen Mitteln erkrankte oder verletzte Personen betreust, lagerst, ggf. verbindest und transportierst. Viel mehr Theorie ist nicht dabei. Zum "Werkzeug" des Schulsanitäters gehören Dinge wie Verbandpäckchen, Kühlpacks, Rettungsdecken, vielleicht noch ein Blutdruckmessgerät und eine Hyperventilationsmaske, aber das war es dann auch. Ob du neben dem erweiterten Erste Hilfe - Kurs noch einen Sanitätshelfer-Kurs o.ä. machen kannst, liegt an der örtlichen Gegebenheit - Standard ist es nicht. Schulsanitäter darf man in der Regel ab 14 werden - 8. Klasse könnte also passen. Lokal mag das aber auch anders geregelt sein.

Der hauptberufliche "Sani" muss etwas mehr definiert werden. Meinst du den Rettungssanitäter? Dabei handelt es sich um eine etwa dreimonatige Ausbildung + Rettungswachenpraktikum. Der RettSan hat schon erheblich mehr an Theorie in medizinischen Themen, Anatomie, Physiologie, Pharmakologie und Einsatztaktik, als der Schulsanitäter es jemals haben wird. Zudem muss er lernen, mit den diversen medizinischen Geräten des Rettungsdienstes, mit Medikamenten und Tragehilfen umzugehen, all das gibt es im SSD nicht.

Oder meinst du gar den Notfallsanitäter? Das ist eine relativ neue dreijährige Ausbildung. Der Notfallsanitäter löst quasi den Rettungsassistenten ab. Die medizinische Ausbildung des NotSan ist sehr umfangreich, ebenso die praktische. Seien Kenntnisse und Möglichkeiten gehen noch einmal weit über das Niveau des RettSan hinaus.

Insofern ist noch ein deutlicher Unterschied zwischen Sanis im SSD und "Sanis" im Rettungsdienst. Ist ja aber auch klar, denn beim SSD handelt es sich um gut organisierte Ersthelfer, keine professionellen Retter. Was natürlich nicht heißt, dass ein SSD nicht gute und professionelle Arbeit im Bereich der Ersten Hilfe machen kann, ganz im Gegenteil. Es kommt hier auf das Zusammenspiel an, denn ein gut funktionierender SSD kann dem Rettungsdienst die Arbeit schon erheblich erleichtern und für den Patienten wichtige Maßnahmen durchführen (Wärmeerhalt, Zuwendung etc. werden gern unterschätzt, sind aber außerordentlich wichtig!). So geht die Behandlung dann Hand in Hand.

 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

HamsterKnowHow 
Fragesteller
 06.02.2019, 22:06

Hab die Frage grad zufällig nochmal gefunden, deswegen hab ich dir, wenn auch zwei Jahre zu spät, nochmal die HA gegeben :) Bei uns wurd vor ein paar Tagen gefragt, wer Lust hätte Schulsani zu werden, da sich leider die halbe Klasse eingetragen hat wird mit den Lehrern jetzt noch abgesprochen, wer evtl. das Zeug dafür hätte - mal schaun, vielleicht wirds ja jetzt was :D (Mittlerweile 9. Klasse / 15 Jahre)

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Schulsanitäter lernen zunächst einmal die normale erste Hilfe. Danach geht die Ausbildung natürlich darüber hinaus. Wie weit konkret ist sicherlich unterschiedlich.

Bei mir z.B. bis zum Sanitätshelfer, also nicht nur die Standard-Erste Hilfe sondern auch viel Neue Dinge aber auch eine Intensivierung des bisherigen Wissens. Alles weitere ging damals über den Schulsanni hinaus.

Themen sind z.B. Verbände aller Art, Stabile Seitenlage, Schocklage, Herz-Druck-Massage, Umgang mit verschiedenen Krankheiten .....

Ab wann man Schulsannitäter werden kann, kann ich Dir nicht genau sagen. Bei mir war es ab 14. Wenn es bei Euch schon Schulsannitäter gibt, dann frag doch einfach mal nach. Ansonsten musst du wohl erst einmal das Thema bei Deinen Lehrern oder Deinem Direktor ansprechen, da die Schulsannitäter Ausbildung im Normalfalle nicht direkt von der Schule gemacht wird sondern von einer Hilfsorganisation, wie den Johanniter, Maltesern, dem ASB oder dem DRK.

Den Beruf Sani, den Du meinst wird eher als Rettungssannitäter bezeichnet.

Dies ist eine Ausbildung.

Diese dürfen z.B. auch Krankentransportwagen im Normalfall zu zweit fahren, aber auch als dritter Mann im Rettungswagen, also bei Unfällen und sonstigen Notfällen mitfahren. Einer der Assistenten des Notarztes ist in diesem Falle also auch der Rettungssannitäter ;)


Lactron  23.08.2017, 17:24

Dem stimm ich zu, bis zum Absatz "Beruf Sani...

Auf einem Rettungswagen fährt immer ein Rettungsassistent (bald nur noch Notfallsanitäter) und ein geeigneter Fahrer. Was der Faherer medizinisch können muss, bleibt der Organisation über... geeigneter Fahrer heist nur, dass er das Fahrzeug mit der passenden Führerscheinklasse fahren darf. Beim DRK/BRK in der Regel mindestens Rettungsdiensthelfer (siehe Erklärung in meinem langen Text...)

Krankentransportwagen fährt mindestens 1 Rettungssanitäter und ein geeigneter Fahrer. (Erklärung zu geeigneter Fahrer... siehe oben) Beim DRK/BRK in der Regel die FSJler (Freiwilliges Soziales Jahr) oder ähnliches.

Der Assistent des Notarztes ist der "trommelwirbel" RettungsASSISTENT (wie es der Name verrät ;) ) dieser fährt ja eh schon im Rettungswagen mit.

Beispiel: Passiert ein Unfall, ein Krankentransport ist vor Ort und KEIN Rettungswagen ist abkömmlich und der Notarzt ist Selbstfahrer, so übernimmt in diesem Fall der Rettungssanitäter die "Assistents".

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FFWfreak112  23.08.2017, 21:08
@Lactron

"Geeigneter Fahrer" kannst du aber auch nicht deutschlandweit verallgemeinern. In RLP muss ein KTW z.B. mit einem RS und einem RH besetzt sein und ein RTW mit einem NotSan/RA und einem RS.

Und zum Thema FSJler: Die machen auf jeden Fall in RLP alle den RS (war selber bis vor kurzem FSJler) und fahren dann sowohl KTW als auch RTW.

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PflegerKrank  24.08.2017, 00:45
@Lactron

Deshalb schrieb ich ja auch als dritter Mann ;) Ja sowas gibt es. Irgendwie müssen die Rettungssanitäter ja auch zu Ihren Stunden im aktiven Rettungsdienst kommen ;)

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PflegerKrank  24.08.2017, 00:50
@FFWfreak112

Klar kann man das verallgemeinern, denn genau so ist es deutschlandweit beschrieben: "geeigneter Fahrer"

Was dies genau bedeutet ist ja nicht festgelegt. In manchen Bundesländern ist ein geeigneter Fahrer jemand mit entsprechendem Führerschein und Ortskenntnis und in manchen Bundesländern braucht er etwas mehr.

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Rollerfreake  23.08.2017, 21:04

Rettungssanitäter fahren als zweite auf dem Rettungswagen. Eine Rettungswagenbesatzung besteht in der Regel aus einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten als verantwortlichem Transportführer und einem Rettungssanitäter als Fahrer/Assistent. Eine Besatzung mit drei Personen gibt es eigentlich nur, wenn einer davon noch Auszubildender ist. Es gibt auch Bundesländer, die als Fahrer nur eine "geeignete Person" vorschreiben.

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Du bist nicht ganz falsch aber auch nicht wirklich richtig informiert.

Folgende Konstellation ist auf dem Rettungswagen:

  •  Rettungsassistent
  • geeigneter Fahrer (je nach Organisation anders... die einen brauchen bloß nen LKW Führerschein, die anderen ne Rettungsdiensthelfer Ausbildung, die nächsten nehmen nur Rettungssanitäter.)

Notarzt fähr entweder alleine oder mit einem geeigneten Fahrer. Gleiche Anforderung wie im Rettungswagen.

So: Rettungsassistent wird nicht als berufliche Ausbildung angesehen, sonder als Fortbildung oder so ähnlich. Hier gibt es jetzt neu den Notfallsanitäter, der im gegenteil zum Rettungsassistenten Medikamente geben darf/muss! (Rechtlich immer so eine Sache...) und eine mehrjährige Ausbildung mit Schule (ganz normal wie jede "normale" Ausbildung) absolviert.

Rettungsdiensthelfer ist ein 160 Stunden "workshop" Theorie mit Prüfung... mündlich schriftlich.

Rettungssanitäter baut auf die Ausbildung vom Rettungsdiensthelfer auf. 160 Stunden Praktikum auf der Wache, 160 Stunden Praktikum in einer Klinik. Dann eine Woche Schule, 2 Tage Test

Je nach Einsatz kommt ein Notarzt oder auch nicht. In Zukunft, wenn alle Rettungsassistenten ihre Umschulung zum Notfallsanitäter gemacht haben, wird der Notarzt nicht mehr so häufig alamiert, da der Notfallsanitäter wie in der USA die Medikamente ohne Arzt geben darf/muss!


Geh doch einfach zu einer bekannten Organisation, so hab ich das damals gemacht, frag deine Fragen (auch wenn nicht alle intelligent scheinen zu sein) und mach ein paar Tage Praktikum als dritter auf dem Rettungswagen (mind. 18 Jahre). Dann merkst auch, sollte was passieren, ob Du dem Druck und Ekel in gelegentlichen Momenten, stand hältst.


Ich hab mich dazu entschieden etwas anderes zu lernen, bin aber ehrenamtlich bis heute aktiv und fahre als Rettungssanitäter mehrmals im Monat mit.


Viel Glück und Spass dabei.


Gruß

Lactron



Lactron  23.08.2017, 17:16

Was Du da lernst...

Also, als Schulsanitäter erhältst Du eine etwas detailiertere Erste Hilfe Ausbildung, wie es jeder als Autofahrer haben muss.

Es geht auch nicht darum, dass Du der Arzt auf dem Schulhof bist, sonder, dass Du die Berührungsangst und Panik in einem Ernstfall nicht hast. bzw. weniger... :-) Und dadurch klarer reagierst und alamierst.

Pflaster reichen kannst Du mit Rettungsdienst nicht vergleichen...

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ozz667  23.08.2017, 18:52
@Lactron

Rettungsassistent war ein vollwertiger Beruf nach dem BBiG

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Lactron  24.08.2017, 11:57
@ozz667

Betonung liegt auf "war"...

Ab 2017 kommen nun die ersten Notfallsanitäter und die Rettungsassistenten haben einen gewissen Zeitraum sich den Titel mit einer theoretischen und praktischen Prüfung zu holen. Genauer gehen wir da jetzt nicht drauf ein... aber es gibt in naher Zukunft den Rettungsassistenten als "Beruf" nicht mehr. Wenn Du das ehrenamtlich weiter machst und als zweiter auf dem Wagen fährst... juckt das keinen. Musst ja nur ein "geeigneter Fahrer" sein. Das geht theoretisch auch ohne San Ausbildung...

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ozz667  24.08.2017, 12:10
@Lactron

Korrekt. Ich weiß genau, was ich geschrieben habe. Wie kommst du denn zu der Ansicht, der RettAss wäre keine Berufsausbildung? 

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Lactron  24.08.2017, 13:31
@ozz667

Hm... da hab ich mich vertan... ich meinte den Rettungssanitäter.

Sorry für die Verwechslung.

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Schulsanitäter ist genauso wie "Sanitäter" kein Ausbildungsberuf, beides sind keine rettungsdienstlichen Qualifikationen. Beides sind Lehrgänge, denen keine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zugrunde liegt, die verschiedenen Hilfsorganisationen haben jeweils eigene, aber ähnliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen entwickelt. Der Lehrgang für den Sanitäter dauert bei den meisten Hilfsorganisationen 48 Stunden, also umgerechnet 6 Tage, der Schulsanitäter ist noch etwas kürzer. Lhrgangsinhalte sind Vertiefung der Kenntnisse in Erster- Hilfe und sanitätsdienstliche Maßnahmen wie Blutdruckmessung, eventuell weitere diagnostische Maßnahmen, die Beatmung mit einem Beatmungsbeutel, das ruhigstellen von Knochenbrüchen und ähnliches. Schulsanitäter kann man in der Regel ab 14 Jahren werden, Sanitäter in der Regel ab 16 Jahren.

Eine rettungsdienstliche Ausbildung beinhaltet logischerweise weitaus mehr, man lernt zum Beispiel auch Anatomie und Physiologie des Körpers, was "Sanitäter" aufgrund der kurzen Dauer nur sehr, sehr begrenzt lernen, allgemeine und spezielle Notfallmedizin (kardiovaskuläre Notfälle, neurologische Notfälle etc.), das legen von Venenzugängen, Pharmakologie, erweiterte Atemwegsicherung, verabreichen von Medikamenten (auf Anweisung des Arztes oder im Rahmen der Notkompetenz auch eigenverantwortlich) , Vorbereiten und assistieren bei einer Narkose einschließlich der endotrachealen Intubation, Umgang mit rettungsdienstlichen Medizingeräten, weitere Rettungs- und Transporttechniken, rechtliche Grundlagen, Organisation und Einsatztaktik sowie weitere Themen. Rettungsdienstliche Ausbildungen beginnen mit dem Rettungshelfer, der landesrechtlich geregelt ist und in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden dauert, dem Rettungssanitäter der mindestens 520 Stunden Ausbildung durchläuft, dem Rettungsassistenten der eine zweijährige Ausbildung (2800 Stunden) durchlaufen hat und bis 2014 die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst gewesen ist und im Rahmen der Notkompetenz schon einiges machen darf, was eigentlich einem Arzt vorbehalten ist und seither dem Notfallsanitäter, der eine insgesamt dreijährige Ausbildung (4600 Stunden) durchläuft bei der sich die Theorie im Vergleich zum Rettungsassistenten nochmal mehr als verdoppelt hat. Der Notfallsanitäter hat nochmal deutlich mehr Rechtssicherheit, wenn er überbrückend eigentlich ärztliche Maßnahmen ergreift, Paragraph 4c Notfallsanitätergesetz. Rettungsassistenten und Notfallsanitäter haben ein Staatsexamen (staatliche Abschlussprüfung) abgelegt, die Berufsbezeichnungen sind geschützt und das Führen bedarf einer staatlichen Erlaubnis. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ich fasse mal zusammen: 

Schulsanitäter - erweiterte Erste Hilfe

Rettungssanitäter - 3 monatige Ausbildung, kein anerkannter Ausbildungsberuf. Aufgabe ist eigenständiges Durchführen von Krankentransporten, Assistenz bei der Versorgung von Notfallpatienten

Rettungsassistent - Ausbildungsberuf, gibt es nicht mehr (nur noch Bestandschutz)

Notfallsanitäter - 3 Jahre Ausbildung. Aufgabe ist die eigenständige Versorgung von Notfallpatienten sowie die Assistenz bei der notärztlichen Versorgung bei akut lebensbedrohlichen Zuständen.

Für die Fachleute: Ich weiß, die Aufstellung hier ist vereinfacht, aber hoffentlich verständlich für Laien.


Niklas  23.08.2017, 19:15

Sehr gut erklärt. DH.

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Lactron  24.08.2017, 11:58

Die Aufstellung ist genau richtig und auf den Punkt getroffen.

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