Was haltet ihr von einen Fahrrad Blinker?

Fahrradblinker - (Fahrrad, Blinker)

5 Antworten

Was zählt, ist deine Sicherheit im Straßenverkehr. Auf die Kommentare würde ich nicht achten.

Nicht ganz schlecht, ersetzt aber das "nach hinten schauen" und im Zweifelsfall "Blickkontakt aufnehmen" nicht. Gefährlich aber, das erkennt man auf Fotos nicht, Blinkrücklichter die länger als 0,2sek dunkel bleiben, man entdeckt sie schlecht und eine Entfernungsabschätzung wird erheblich schwerer.

Sind sehr nützlich! Mehr als 20% aller Fahrrad-Unfälle im Straßenverkehr passieren beim Abbiegen. Durch die Blinker wird man von Autofahrern besser gehsehen. kann nur eine Frage der Zeit sein, bis die STVO geändert wird und die Blinker offiziell Pflicht werden.


newage02  29.12.2017, 18:18

Ich begrüße Blinker am Fahrrad und finde es sehr ärgerlich, dass es dafür keinen richtigen Markt gibt.Ich habe mir jetzt die Blinkerhandschuhe zugelegt und mir ist es richtig aufgefallen, dass man beim Abbiegen von anderen Verkehrsteilnehmern viel besser wahrgenommen wird.Leider sind die Blinkerhandschuhe weder im Winter und im Sommer so angenehm zu tragen.Daher überlege ich mir feste (Mofa,Motorradblinker) anzubauen, die mittels Strom von einer Puffer-Batterie und dem Nabendynamo gepeist werden soll.

Das muss in Eigenbau passieren, da ich leider soche Angebote noch nicht zum Kaufen gesehen habe.

Handzeichen sind wichtig, aber nicht ganz ungefährlich, da man für paar Sekunden Einhändig fährt und die Sichtbarkeit gegenüber vernünftige Blinker deutlich schlechter ist.

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Für die Sicherheit sicher eine gute Sache. Nur ist es bei den Fahrradfahrern leider oft so das diese nicht ernst genommen werden. Wenn man nur an die dunkle Kleidung oder ans Licht denkt, das viele in der Dunkelheit oder bei Nebel nicht nutzen. Und wenn die meisten eh kein Handzeichen beim abbiegen geben, hat dies nicht grossen Sinn.

Dummerweise sind solche Dinger in DE nicht erlaubt.

An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. (§ 67 (2) Satz 1 StVZO)


thomas19900 
Fragesteller
 14.12.2015, 09:47

Bullshit

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RobertLiebling  14.12.2015, 09:54
@thomas19900

Hast Du auch sachliche Argumente? Oder passt Dir einfach meine Antwort ganz allgemein nicht in den Kram?

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thomas19900 
Fragesteller
 16.12.2015, 09:23
@RobertLiebling

Stimmt. Sie haben doch Recht. Ist wahrscheinlich erst neulich so. Jedenfalls habe ich es damals nicht gesehen. Aber wie lächerlich ist das denn bitte. Da packt mich die Wut. Die Politiker sind schon vollkommen verblödet. Bald darf man bestimmt keine Taschenlampe mehr benutzen.

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RobertLiebling  16.12.2015, 12:33
@thomas19900

Bald darf man bestimmt keine Taschenlampe mehr benutzen.

Am Fahrrad? Darf man die (mangels entsprechendem Prüfzeichen) auch bisher nicht verwenden. Durch die gleichmäßige Abstrahlung einer Taschenlampe wird entweder der Gegenverkehr geblendet oder der Lichtkegel ist zu nah vor dem Fahrrad.

Dass die Rennleitung in der Praxis meist nicht dagegen einschreitet, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

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